Der Betreiber der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist mit dem Vorhaben gescheitert, von bestimmten EU-Regeln freigestellt zu werden.

Der Betreiber der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist mit dem Vorhaben gescheitert, von bestimmten EU-Regeln freigestellt zu werden.

Bild: © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Der Betreiber der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist mit dem Vorhaben gescheitert, von bestimmten EU-Regeln freigestellt zu werden. Um dies durchzusetzen, war die Firma vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Doch eine entsprechende Beschwerde wies das OLG am Mittwoch ab.

Damit unterliegt die Firma aktuellen EU-Regeln und muss ihr Geschäft entflechten. Eine weitreichende Bedeutung für die Öffentlichkeit hat das Urteil nicht - es ging zum Beispiel nicht darum, ob und wann die Pipeline in Betrieb genommen werden darf.

Geänderte EU-Gasrichtlinie

Kern des Gerichtsstreits war die Frage, wann die Leitung, durch die russisches Erdgas nach Deutschland transportiert werden soll, als fertiggestellt gilt. Wäre dies vor dem 23. Mai 2019 gewesen, hätte Nord Stream 2 von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Ab diesem Datum gilt eine geänderte EU-Gasrichtlinie, die unter anderem Vorgaben für die Entflechtung von Gaslieferanten und Pipelinebetreibern sowie bei der Kostenregulierung macht.

Die Bundesnetzagentur hatte den Antrag der Nord Stream 2 AG auf eine Freistellung von der Regulierung abgelehnt. Aus ihrer Sicht war die Gasleitung bis Mai 2019 noch nicht fertiggestellt. Die Nord Stream 2 AG hingegen argumentierte, dass die Leitung aus wirtschaftlicher Sicht schon fertiggestellt gewesen sei. Damals seien bereits unumkehrbare Investitionsentscheidungen für das Milliardenprojekt gefallen oder bereits in der Umsetzung gewesen.

Mögliche Ausnahmegenehmigung

Die Vorsitzende Richterin Anne-Christin Frister gab der Netzagentur Recht. Die Pipeline sei damals nicht vollständig errichtet und damit nicht im Sinne des Gesetzes fertiggestellt gewesen. Es gehe um "eine physisch vollständig errichtete oder nahezu vollständig errichtete Leitung".

In der Auseinandersetzung kann die Nord Stream 2 AG noch vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Firma teilte mit, man werde die Gerichtsentscheidung auswerten und "zu gegebener Zeit über die nächsten Schritte informieren". Weiter hieß es: "Die Nord Stream 2 AG hält daran fest, dass das Unternehmen in unzulässiger Weise diskriminiert wird, da alle anderen Importpipelines, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften investiert haben, nach der geänderten Gasrichtlinie die Möglichkeit auf eine solche Ausnahmegenehmigung haben."

DUH: "klimapolitisch irrsinniges Projekt"

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Urteil begrüßt. Die Betreibergesellschaft des fossilen Mega-Projekts wollte mit der Klage eine Befreiung von Regulierungsvorgaben erreichen und damit auf Kosten von Klima- und Umweltschutz wirtschaftliche Vorteile erlangen, so die Umweltorganisation. Die DUH fordert von Annalena Baerbock, Armin Laschet und Olaf Scholz, sich klar gegen fossile Mega-Projekte und die geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Brunsbüttel und Stade zu positionieren.

"Wir werden weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Bau und die Inbetriebnahme dieser fossilen Mega-Pipeline zu stoppen. Von der neuen Bundesregierung - egal in welcher Parteienkonstellation - erwarten wir, dass sie sich entschieden gegen dieses europa- und klimapolitisch irrsinnige Projekt stellt", sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer, DUH. (dpa/jk)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper