Die Sonne geht hinter technischen Anlagen des Erdgasspeichers Katharina in Sachsen-Anhalt auf.

Die Sonne geht hinter technischen Anlagen des Erdgasspeichers Katharina in Sachsen-Anhalt auf.

Bild: © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die Gasspeicherumlage nach §35e EnWG wurde inmitten der Energiebeschaffungskrise zum 1. Oktober 2022 beschlossen und sollte helfen, die Füllstandvorgaben für die Speicher in Deutschland einzuhalten.

Als Marktgebietsverantwortliche im deutschen Gasmarkt hat THE nach eigenen Angaben "verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen". Dazu zählt die Gesellschaft insbesondere die Umsetzung der SSBO- (Strategic Storage-Based Options) Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher durch THE.

Gasverbrauch sinkt

Der Grund für die Anhebung der Umlage für den Zeitraum Januar bis Juni 2024 sind nicht etwa die gestiegenen Erdgaspreise: "Im Markt ist ein Rückgang des Gasverbrauchs zu beobachten. Zusätzlich sind die Transitmengen niedriger als in der Vergangenheit", sagte Torsten Frank, Geschäftsführer der THE.

Das führe insgesamt zu einer geringeren umlagefähigen Menge, was mit zu dem Anstieg der Speicherumlage beitrage. Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2024. (am)

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