Auf der Dachterrasse des Deutschen Bundestags (v.l.): Kristin Spiekermann (Rosin Büdenbender), Patrick Kunkel (Thüga), Florian Feller (Energie Schwaben) und Jana Michaelis (Rosin Büdenbender)

Auf der Dachterrasse des Deutschen Bundestags (v.l.): Kristin Spiekermann (Rosin Büdenbender), Patrick Kunkel (Thüga), Florian Feller (Energie Schwaben) und Jana Michaelis (Rosin Büdenbender)

Bild: © Thüga

Auf europäischer Ebene stehen die Leitplanken für ein Wasserstoffverteilnetz bereits. Die Umsetzung in deutsches Recht hinkt hinterher. Aus Sicht der Thüga wird die Transformation der Gasnetze damit ausgebremst – mit fatalen Folgen für den Wasserstoff-Hochlauf, der so nicht vorankommt. Die Thüga Aktiengesellschaft und vier ihrer Partnerunternehmen haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. DieKanzlei Rosin Büdenbender zeigt darin Wege auf, wie man die EU-Vorgaben zügig in deutsches Recht überführen könnte. Patrick Kunkel, Leiter der Thüga Regulierung, betont die Wichtigkeit einer praktikabel ausgestalteten Transformation. "Diese darf Wasserstoffnutzer und -netzbetreiber finanziell nicht überfordern. Das Gaspaket der EU bietet dafür Möglichkeiten."

So sehen es auch die Gutachter

Nach deren Einschätzung bedarf es nur weniger Anpassungen am vorhandenen Rechtsrahmen, um die Transformation möglichst effizient zu gestalten. Das Gutachten zeigt unter anderem einen Weg auf, wie Kosten für H2-Ready-Investitionen in der Regulierung rechtssicher abgebildet werden können.

Kristin Spiekermann, Rechtsanwältin und Geschäftsführende Gesellschafterin von Rosin Büdenbender, betont in einer Pressemitteilung, dass der europäische Gesetzgeber mit der Gasrichtlinie den effizienten Übergang zur Klimaneutralität als Hauptziel der Richtlinie erklärt und damit einen Maßstab der Transformationseffizienz geschaffen habe. "Diesen Maßstab gilt es im System der Effizienzprüfung zu berücksichtigen."

Investitionen in Gefahr

Jana Michaelis, ebenfalls Rechtsanwältin und Geschäftsführende Gesellschafterin von Rosin Büdenbender warnt davor, dass eine Refinanzierung von Kosten für Investitionen in den Neubau von Wasserstoffverteilernetzen in vielen Fällen zu prohibitiv hohen Netznutzungsentgelten für die wenigen Wasserstoffnetzkunden führen würde. Investitionen in neue Wasserstoffnetze könnten dadurch gefährdet werden. "In vielen Fällen gibt es noch keine Wasserstoffnetzkunden." Michaelis hebt hervor, dass die EU-Gasverordnung mit der Möglichkeit einer Gestattung von Finanztransfers auch in solchen Fällen Rechtssicherheit für Investitionen eröffne.

Patrick Kunkel sieht die neue Bundesregierung in der Pflicht: "Der Großteil der Standorte, die für klimaneutrale Produktionsprozesse Wasserstoff benötigen, liegt nicht am Wasserstoff-Kernnetz. Es ist daher essenziell, dass nun zügig die Investitions- und Finanzierungsbedingungen für die Wasserstoff-Verteilnetze festgezurrt werden. Auch für die kommunalen Wärmeplanungen wäre dies eine wichtige Grundlage."

Das Gutachten ist online hier aufrufbar. Auftraggeber des Gutachtens neben der Thüga sind Eins Energie in Sachsen, Energie Schwaben, Energie Südbayern und die Mainova. (amo)

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