Stephan Schindele ist Leiter Agri-PV bei BayWa r.e.

Stephan Schindele ist Leiter Agri-PV bei BayWa r.e.

Bild: © BayWa r.e.

Mit dem Solarpaket I wird die Förderung von Agri-PV-Anlagen reformiert. Besondere Solaranlagen, darunter Agri-PV, aber auch Floating PV und Moor-PV, erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment – zusätzlich zu regulären Freiflächen-Anlagen.

Doch Anlagen mit beweglichen Achsen, sogenannten Tracker-Systemen, fallen nicht darunter. "Obwohl Systeme mit Trackern günstigere Stromgestehungskosten haben, werden diese, anders als Solarzäune, nicht besonders gefördert", bemängelt Stephan Schindele, Leiter Agri-PV beim Münchner Projektentwickler BayWar.e., im Gespräch mit der ZfK. "Das Förderbudget ist begrenzt, wir sollten es also möglichst effizient nutzen."

Eine Agri-PV-Anlage auf einer GrünflächeBild: © BayWa r.e.

Bis zu 9,5 Cent pro kWh

Die Gründe für die Ungleichbehandlung seien schwer nachzuvollziehen. Zur Optimierung der Agrartätigkeit können nachgeführte Systeme aus der Stromproduktion genommen werden, etwa um im Heuschnitt das Steinschlagrisiko zu mindern und das Schnittgut schneller abtrocknen zu lassen. Im Jahresverlauf produzieren Tracker trotzdem noch mehr werthaltigen Strom als Solarzäune. "Solarzäune sind kosten- und nutzenmäßig unterlegen und werden so künstlich bevorzugt."

Mit dem Solarpaket I erhalten senkrechte beziehungsweise dort hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen über die Auktion im Sondersegment eine feste EEG-Vergütung von bis zu 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für 20 Jahre. Die Ausschreibungsmenge liegt 2024 bei 300 MW und steigt bis 2029 schrittweise auf rund 2 GW an.

Einheitliche Norm

Anlagen unter einem Megawatt Peak-Leistung (MWp) müssen nicht in die Auktion und erhalten eine Festvergütung. Förderfähige Agri-PV-Anlagen müssen hierzu eine Mindestaufständerung von 2,1 Metern oder – bei senkrechten Solarzäunen – von 0,8 Metern aufweisen. Auch müssen sie dem technischen Standard DIN SPEC 91434 entsprechen.

Einheitliche Standards zu finden, ist auch weiterhin eine Herausforderung in der Branche. Neben der DIN SPEC 91434 gibt es seit Juni 2024 eine neue DIN SPEC 91492. Diese legt technische Standards speziell für die Nutztierhaltung in Agri-PV-Anlagen fest. Leider sind beide Dokumente nicht konsistent. "Es wäre besser, wir hätten nur eine DIN SPEC, die alle Anwendungsfälle enthält und perspektivisch in eine internationale Norm überführt werden kann", meint Schindele.

66 Prozent Mindestertrag

Politisch und rechtlich relevant ist die DIN SPEC 91434. Hierin müssen nach Bau der Agri-PV-Anlage mindestens 66 Prozent des landwirtschaftlichen Referenzertrages erwirtschaftet werden. Bei der Ausarbeitung des notwendigen Agrarkonzepts zum Agri-PV-Projekt muss ein externer Agrarsachverständiger eingeschaltet werden, der die Annahmen zum Mindestertrag überprüft. Paradoxerweise sind in der Praxis die Netzbetreiber angehalten, diesen Mindestwert nach Inbetriebnahme über den Förderzeitraum von 20 Jahren zu überprüfen.

"Den Netzbetreibern fehlt dafür aber oft die Kompetenz und kein Landwirt und Sachverständiger kann in Zeiten des Klimawandels über solch einen langen Zeitraum einen Mindestagrarertrag gewährleisten", so Schindele weiter. Er spricht sich dafür aus, dass die Mindestanforderung an den Agrarertrag als Soll-Kriterium festgelegt wird und nicht mehr als Muss-Anforderung. Entscheidend ist, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit im Agri-PV-Projekt gemäß Agrarrecht eine beihilfefähige Tätigkeit ist und somit die EU-Agrarsubventionen zu 85 Prozent weiterhin zur Verfügung stehen.

Privilegierte Kleinprojekte

Auch im Baurecht gibt es noch Hürden. Ohne Bauleitplanung dürfen PV-Freiflächenanlagen – einschließlich Agri-PV – bislang lediglich dort entstehen, wo sie nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) privilegiert sind. Das sind meist Streifen bis zu 200 Me­ter Entfernung zu Autobah­nen und zweispurigen Bahn­trassen.

Für Agri-PV gibt es noch einen Sonderfall: Auf einer Fläche von maximal 2,5 Hektar darf sie ohne Bebauungsplan auch im Umfeld von landwirtschaftlich privilegierten Ge­bäuden errich­tet werden, sofern ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Hof besteht. "Das sind natürlich kleinere Projektgrößen", sagt Schindele. "Trotzdem ermöglicht es Landwirten, an der Energiewende teilzunehmen und ihre Einkommensstruktur zu stärken, was wiederum für die Umsetzung der Agrarwende hilfreich ist." Darüber hinaus brauche es aber auch Großprojekte, um die solaren Ausbauzielen zu erreichen.

"Die Nachfrage ist sehr, sehr groß." ‒ Stephan Schindele, Leiter Agri-PV, BayWa r.e.

Warnung vor italienischem Vorbild

Trotz aller Kritik hält Schindele die Bedingungen für Agri-PV gut. "Die Nachfrage ist sehr, sehr groß." Er rechnet "spätestens in zwei bis drei Jahren" mit "größeren kommerziellen Projekten". Bis 2029 soll sich das Marktsegment dann etablieren. Eindringlich warnt der Unternehmensvertreter vor einem Verbot von Freiflächen-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, wie in Italien geschehen. "Das hat zu enormer Verunsicherung im Markt geführt."

Bis Anfang der 2030er-Jahre müssten beide Technologien noch parallel geführt werden. Langfristig werde sich Agri-PV aber als Standard auf landwirtschaftlichen Flächen durchsetzen, ist Schindele überzeugt. In Frankreich, wo die Technologie stark gefördert wird, sei das für Projekte von BayWa r.e. schon heute der Fall. (jk)

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