Jochen Homann, Präsident der BNetzA, sieht in der Befragung erläutert die Bedeutung der Befragung für die regulatorischen Rahmenbedinungen.

Jochen Homann, Präsident der BNetzA, sieht in der Befragung erläutert die Bedeutung der Befragung für die regulatorischen Rahmenbedinungen.

Bild: © Bundesnetzagentur

"Vor uns liegt eine schwierige Entscheidung", sagte Homann im Hinblick auf die Festlegung des künftigen kalkulatorischen Eigenzinses (EKZ). Voraussichtlich im Oktober dieses Jahres werde über die Neufestlegung für die 4. Regulierungsperiode entschieden, welche für Gasnetze im Jahr 2023 und für Stromnetze in 2024 startet.

Hierbei gelte es, sowohl eine angemessene Verzinsung für die Netzbetreiber sowie Kapitalgeber als auch die Kosten und damit den Verbraucherschutz im Auge zu behalten, betonte Homann. "Wir führen auch jede Menge Diskussionen, in welche Richtung sich der Zins bewegen muss", so der BNetzA-Chef. Doch unterstrich er gleichzeitig seine Position pro Absenkung.

Konsultatationen zum EKZ-Gutachten im Sommer – Entscheidung im Oktober

"Ich habe kein Problem damit, hier nochmals zu sagen, er wird nicht mehr so hoch sein wie bisher, schlicht, weil die Kapitalmarktentwicklung der letzten Jahre das nicht hergibt", sagte Homann. Doch müsse gegebenfalls innerhalb der anstehenden Regulierungsperiode auf abrupte Änderungen im Zinsumfeld reagiert werden. "Das haben wir zugesagt und ich glaube, das sind beruhigende Nachrichten für diejenigen Netzbetreiber, die sich Sorgen machen, keine angemessene Vergütung mehr zu bekommen", so Homann.

Auf Nachfrage der ZfK bestätigte Homann auch, dass im Juni ein angekündigtes Gutachten zur Höhe der Zinsfestlegung vorliegen werde. Im Sommer werde die BNetzA hierzu in Konsultationen mit den Betroffenen eintreten, bevor dann voraussichtlich im Oktober eine Entscheidung getroffen werde.

Stromnetzgelte stabil – in einigen Verteilnetzen deutliche Kostensteigerungen

Als eine gute Nachricht berichtete Homann, dass sich die Stromnetzentgelte der Verteilnetzbetreiber Anfang 2021 gegenüber dem Vorjahr im bundesweiten gewichteten Durchschnitt kaum verändert haben. So lag das Netzentgelt für einen typischen Haushaltskunden bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzbetreibern bei 7,65 ct/kWh gegenüber 7,60 ct/kWh im Vorjahr (+0,7%). Ein Gewerbekunde zahlt weiterhin 5,80 ct/kWh. Ein mittelständischer Industriekunde muss 2021 ein Netzentgelt in Höhe von 2,64 ct/kWh entrichten, nach 2,62 ct/kWh im Vorjahr (+0,8%).

In einigen Verteilnetzen seien allerdings deutliche Kostensteigerungen durch Investitionen in die Netze zu beobachten, z.B. auf Grund des für die Energiewende erforderlichen Ausbaus auch der Verteilernetze. Dieser Ausbau sei aber längst nicht in allen Verteilernetzen erforderlich, was die Unterschiede zwischen den Netzentgelten der einzelnen Netzbetreiber vergrößere.

Bewegung nach oben bei den Netzentgelten Gas

Homann wies zudem darauf hin, dass bei den Gas-Fernleitungsnetzbetreibern aufgrund der Marktgebietszusammenlegung der beiden Marktgebiete Gaspool und NCG zum deutschlandweiten Marktgebiet Trading Hub Europe zum 1. Oktober 2021 eine Entgeltänderung stattfinde. Die Entgelte für das neue Marktgebiet würden dann über den Entgelten in den beiden bisherigen Marktgebieten (+14 % bzw. +1 %) liegen.

Bei den Verteilernetzbetreibern zeige sich für die durch die Bundesnetzagentur regulierten Gasnetzbetreiber im Mittel ein leichter Anstieg. Bei den Haushaltskunden sei ein Anstieg um etwa 2,6 Prozent zu verzeichnen. Für Gewerbekunden liege der Anstieg im Mittel in einer ähnlichen Größenordnung, bei den Industriekunden etwas höher (2,2 bzw. 4,2 %).

3524 km Stromleitungen im Genehmigungsverfahren

Optimistisch zeigte sich Homann beim Stromnetzausbau. "Wir kommen gut voran", sagte er. Dies gelte vor allem für die Stromautobahnen. So sei der Trassenverlauf für Südlink und Südostlink festgelegt und abgeschlossen und man befinde sich im Planfeststellungsverfahren oder kurz davor.

Insgesamt waren Ende 2020 laut BNetzA-Angaben rund 3524 Kilometer Stromleitungen in Genehmigungsverfahren. Davon sind aus dem Bundesbedarfsplan 667 km Stromleitungen in Zuständigkeit der Länder und 2646 Kilometer Stromleitungen in Zuständigkeit des Bundes in laufenden Genehmigungsverfahren.

47 Mrd. Euro Investitionsbedarf für Verteilnetze bis 2030

Von den insgesamt 7783 Kilometern der 65 laufenden Netzausbau-Projekte waren bis Ende des Jahres 2020 734 Kilometer genehmigt oder im Bau und rund 1600 Kilometer Stromleitungen fertiggestellt. Über 3500 Leitungskilometer befinden sich laut BNetzA-Angaben im oder vor dem Planfeststellungsverfahren und damit im letzten Genehmigungsschritt.

Insgesamt werde für Stromnetze an Land bis 2030 ein Investitionsbedarf von bis zu ca. 102 Mrd. Euro geschätzt, 55 Mrd. Euro für das Übertragungsnetz und 47 Mrd. Euro für die Verteilernetze, so Homann.

Auktionen: Netzfaktor für Steinkohle im Süden erforderlich

In puncto Stilllegungsauktionen zum Kohleausstieg verteidigte Homann den Netzfaktor für als systemrelevant eingestufte Steinkohlekraftwerke in Süddeutschland, der jüngst von Kraftwerkbetreibern und dem baden-württembergischen Umweltministerium kritisiert wurde. Der Netzfaktor sei zur Sicherung der Netzsicherheit bzw. Versorgungssicherheit notwendig.

"Wir setzen auf einen raschen Ausbau des Glasfasernetzes", betonte Homann in puncto Telekommunikationsnetze. Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur gehe weiter voran. Die Zahl der mit FTTB/FTTH versorgten bzw. unmittelbar erreichbaren Kunden sei 2020 auf 6,6 Mio. gestiegen (2019: 5,3 Mio.). Zum Jahresende 2020 waren laut BNetzA rund 1,9 Mio. aktive FTTB/FTTH-Anschlüsse geschaltet (2019: 1,5 Mio.).

Eisenbahnen: Nahverkehr brach 2020 um 36 Prozent ein

Einen starken Anstieg verzeichnete die BNetzA im Corona-Jahr 2020 bei den Paketsendungen, mit einem Plus von ca. 17 Prozent. Dagegen ging die Nachfrage bei Eisenbahnen im Nahverkehr um 36 Prozent zurück, im Fernverkehr sogar um 47 Prozent. (hcn)

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