Erste Energieversorger machen Angebote zur Stromabnahme von ausgeförderten kleinen PV-Anlagen ab Januar 2021. Die Verbraucherzentrale NRW rät Anlagenbetreibern erst einmal die künftigen gesetzlichen Regelungen des EEG 2021 abzuwarten.

Erste Energieversorger machen Angebote zur Stromabnahme von ausgeförderten kleinen PV-Anlagen ab Januar 2021. Die Verbraucherzentrale NRW rät Anlagenbetreibern erst einmal die künftigen gesetzlichen Regelungen des EEG 2021 abzuwarten.

Bild: © Smileus/AdobeStock

Der deutsche Solar-Markt boomt, wie die Zahlen aus dem Marktstammdatenregister der BNetzA zeigen. Zwischen Januar und Mai 2021 wurden bereits 2448 MW an neuer PV-Anlagenleistung installiert, was nicht nur einen Anstieg um ein Drittel ggegenüber dem Vorjahreswert mit 1850 MW ist, sondern auch den atmenden Deckel im EEG 2021 übersteigt. Die Folgen kriegen Anlagenbetreiber schmerzlich zu spüren.

Nachdem der absolute Deckel für den PV-Ausbau von 52 GW vergangenes Jahr kurz vor seiner Erreichung abgeschafft wurde, ist im novellierten EEG ein atmender Deckel eingebaut. Je stärker die jährliche Zubaurate von 2,5 GW überschritten wird, umso stärker sinkt die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen. So soll dafür gesorgt werden, dass der Zielkorridor des Solarausbaus eingehalten wird und keine Überföderung entsteht.

Corona treibt die Preise hoch

Aufgrund des rasanten Ausbautempos in den letzten Monaten beläuft sich die Degression binnen der vergangenen 1,5 Jahren auf 21 Prozent. Aktuell beträgt die monatliche Absenkung der Vergütung 1, 4 Prozent. Das Problem: Im gleichen Zeitraum haben sich die Kosten für neue PV-Anlagen inklusive deren Installation jedoch spürbar erhöht, so eine aktuelle EUPD Analyse im Auftrag Stromspeicherspezialisten E3/DC.

Ursächlich hierfür seien sowohl auftretende Lieferengpässe als Folge der Corona-Pandemie als auch eine Verknappung an Installateurs-Kapazitäten. Im zweiten Quartal 2021 haben sich folglich die Preise kleiner und mittlerer PV-Anlagen um 13 beziehungsweise 18 Prozent gegenüber Anfang 2020 erhöht.

Je größer die Anlage, umso eher Verluste

„Es ist absolut unverständlich, wie einerseits die Politik mittlerweile selbst unbestritten die Notwendigkeit immer höherer Ausbauziele für die Photovoltaik propagiert, aber andererseits die dringend notwendige Anpassung des gesetzlichen Rahmens nicht umsetzt.“, kommentiert Martin Ammon, Geschäftsführer der EUPD Research, die aktuelle Situation.

Für neu installierte PV-Anlagen bis 10 kWp kann der atmende Deckel derzeit Verluste bedeuten. Die feste Einspeisevergütung beträgt seit dem 1. Juli 2021 noch 7,47 Cent je kWh. Im Fall eines durchschnittlichen Haushaltes mit einem Stromverbrauch von 4000 kWh kann mit einer kleinen 3-kWp-PV-Anlage aufgrund des hohen Eigenverbrauchsanteils auch ohne Heimspeicherergänzung eine Rendite von knapp drei Prozent erzielt werden. Mit steigender Anlagengröße verringert sich jedoch der Eigenverbrauchsanteil und ein wachsender Anteil des Solarstroms wird eingespeist. Im Kontext der gestiegenen Systemkosten erweist sich die Einspeisevergütung nicht mehr als kostendeckend, sodass eine im Juli 2021 neu installierte 9-kWp-Anlage einen Verlust von 0,5 Prozent und eine 11-kWp-Anlage bereits eine negative Rendite von knapp einem Prozent erwirtschaftet. (lm)

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