Ausbaubeiträge für LED-Umstellung möglich
Stellt eine Kommune die Straßenbeleuchtung, die mit Quecksilberdampflampen betrieben wird, auf LED um, kann sie hierfür von den Anliegern einen Ausbaubeitrag verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az.: 4 K 386/18.KO).
Die Ortsgemeinde Kirburg tauschte 2016 Lampenköpfe der Beleuchtung einer Straße aus. Hierfür verlangte sie von Anliegern der Straße, gestützt auf ihre Ausbaubeitragssatzung, einen einmaligen Beitrag. Einer der Anwohner klagte dagegen – aber erfolglos.
Einerseits war die Klage schon unzulässig, da der Kläger nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt hatte. Darüber hinaus liege mit der LED-Umstellung eine beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung einer Anliegerstraße vor. Die bisher dort eingebauten Quecksilberdampflampen dürften nach europäischem Recht sei 2015 nicht mehr hergestellt und verkauft werden. Ein Austausch allein der Leuchtmittel in den Straßenlampen sei daher nicht mehr möglich. Zudem sei die Beleuchtungseinrichtung 40 Jahre alt, so dass die übliche Nutzungsdauer abgelaufen sei, lautet das Urteil. (wa)