Wind- und sonnenreichster Februar bisher: Das gute Wetter hatte einen erheblichen Anteil an der Stromproduktion.

Wind- und sonnenreichster Februar bisher: Das gute Wetter hatte einen erheblichen Anteil an der Stromproduktion.

Bild: © imacoconut/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden und innovative Anlagenkonzepte zum 1. Dezember 2022 veröffentlicht. Alle drei Gebotsrunden waren deutlich unterzeichnet.

Anlässlich dieser besorgniserregenden Entwicklung sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Wir schaffen aktuell neue Rahmenbedingungen für erfolgreichere Ausschreibungen im nächsten Jahr. Die Bundesnetzagentur wird nach den erforderlichen Prüfungen schnellstmöglich die vom Bundestag beschlossenen Festlegungskompetenzen im Bereich der Höchstwerte nutzen. Die Ausschreibungen der Aufdach-Solaranlagen tragen die Energiewende mit großen Anlagen in städtische Regionen.“

Reduzierung der ausgeschriebenen Menge

So war die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land das dritte Mal in Folge unterzeichnet. Allerdings war die Unterzeichnung zu erwarten, weshalb die Bundesbehörde bereits im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen von 1.190 MW auf 604 MW reduziert hat.

Bei dieser ausgeschriebenen Menge wurden 16 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 203 MW eingereicht. Damit belief sich die eingereichte Gebotsmenge trotz der Kürzung auf lediglich ein Drittel der neu erfassten Genehmigungen. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde zwei Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 14 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen.

Niedersachsen und NRW sind Wind-Spitzenreiter in dieser Runde

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 5,86 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 ct/kWh. Mit 5,87 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert und ist im Gegensatz zur Vorrunde nochmal gestiegen (Vorrunde: 5,84 ct/kWh).

Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen auch im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (72 MW, 2 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (30 MW, 6 Zuschläge).

128 MW von 202 MW bei Solar

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) war ebenfalls erneut deutlich unterzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 202 MW. Dieses Ausschreibungsvolumen entsprach dem Durchschnitt der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote der Gebotsrunde vom 1. April 2022 und 1. August 2022 und lag damit deutlich unter dem der vorherigen Runde (767 MW). Es wurden 67 Gebote mit einem Volumen von 128 MW eingereicht.

56 Gebote mit einem Volumen von 105 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,09 ct/kWh und dem Höchstwert in dieser Runde von 8,91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8,74 ct/kWh und ist damit trotz der deutlichen Unterzeichnung gegenüber der Vorrunde (8,84 ct/kWh) gesunken.

Nur ein Gebot für innovative Anlagenkonzepte

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Projekten in 14 Bundesländern konnten Zuschläge erteilt werden. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (12 Zuschläge/28 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Baden-Württemberg (acht Zuschläge/ sechs MW Zuschlagsmenge), Berlin (sechs Zuschläge/7 MW Zuschlagsmenge) und Niedersachen (sechs Zuschläge/12 MW Zuschlagsmenge). Es mussten elf Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

In den Ausschreibungen für innovative Anlagenkonzepte ist lediglich ein einziges Gebot eingegangen. Die Runde war damit drastisch unterzeichnet. Das eingereichte Gebot wurde für eine Anlagenkombination von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Erstmals wurde eine gleitende Marktprämie ausgeschrieben, die mit dem Börsenpreis verrechnet wird und keine fixe Marktprämie wie zuvor, die zusätzlich zu Markterlösen gezahlt wird. (lm)

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