Land und Kommunen sollten bei einer Ausbauoffensive für Erneuerbare an einem Strick ziehen, fordert die Branche im Südwesten.

Land und Kommunen sollten bei einer Ausbauoffensive für Erneuerbare an einem Strick ziehen, fordert die Branche im Südwesten.

Bild: © Geniusksy/Shutterstock

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag endlich die Zuschläge aus den ersten beiden Ausschreibungsterminen in diesem Jahr veröffentlichen können. Die Ergebnisse standen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung des EEGs durch die EU-Kommission, die am Donnerstag erfolgte.

Vor allem die Windkraft könnte durch die endogene Mengensteuerung, wie sie mit der EEG-Novelle eingeführt wurde, in eine neue Krise rutschen. Bei der Biomasse ist genau das bereits Realität. Zum Gebotstermin 1. März war ein Biomasse-Volumen von 168 MW ausgeschrieben, es gingen jedoch nur 60 Gebote mit 44 MW ein.

Die teuersten Gebote sind raus

Aufgrund dieser Unterzeichnung hat die BNetzA das gebotene Volumen nur zu 80 Prozent bezuschlagt, während die höchsten 20 Prozent der eingereichten Gebote leer ausgingen. So sieht es die endogene Mengensteuerung, die für Biomasse-Anlagen bei dieser Ausschreibung zum ersten Mal gegriffen hat, vor.

Dementsprechend waren nur 38 Gebote mit einem Volumen von 34 MW erfolgreich, darunter befanden sich fünf Neuanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,00 ct/kWh und 18,29 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,02 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gestiegen. Acht Gebote mussten wegen Formfehlern ausgeschlossen werden.

Südregelung für Biogasanlagen muss überarbeitet werden

Für den Biogasrat sind das alamierende Ergebnisse: „Die endogene Mengensteuerung konterkariert die Ausbauziele für Biomasse, da die wirtschaftlich notwendige Vergütung für die Fortführung bestehender Biomasseanlagen bei den Ausschreibungen ausgehebelt wird. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei den sogenannten Südregelungen in den Biomasseausschreibungen und den Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW, die ab 2022 gelten sollen“, so der Verband. Die Einführung der Südquoten bewirke eine eklatante Wettbewerbsverzerrung und diskriminiert bestehende und neue Biomasseanlagen und die Realisierung hochflexibler Biomethanprojekte in den verbleibenden Bundesländern, zugleich würden bereits getätigte Investitionen entwertet werden, heißt es weiter.

Auch für die Windkraft gilt laut EEG 2021 eine endogene Mengenregelung, wenn die Ausschreibungen unterzeichnet sind. Zum Gebotstermin 1. Februar war genau das der Fall. Für eine zur Verfügung stehenden Menge von 1500 MW wurden 91 Gebote mit gerade einmal 718 MW abgegeben. 89 Gebote mit einem Umfang von 691 MW konnten bezuschlagt werden. Damit reiht sich der Gebotstermin in eine Serie von Unterzeichnungen seit Beginn 2020 ein. Lediglich die Dezember-Ausschreibung vergangenes Jahr war überzeichnet.

Nächste Windkraft-Ausschreibung gekürzt

Für den Gebotstermin am 1. Mai ist die BNetzA nun gezwungen, dass ursprüngliche Ausschreibungsvolumen von 1492 MW auf 1243 MW zu reduzieren. So will es das neue EEG. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing findet klare Worte: „Der Blick auf die ausgeschriebenen 1,5 Gigawatt für Windenergieanlagen, für die nur Gebote über 718,8 MW eingereicht wurden, zeigt: Es fehlt schlichtweg an genehmigten Projekten. Deshalb kommt es nun mehr darauf an, auf allen Ebenen die Bremsen zu lösen, um für eine Trendumkehr zu sorgen. Das betrifft die Frage des Artenschutzes genauso wie das Planungsrecht."

Bei den Solaranlagen gibt es wie immer genug Nachfrage. 288 Gebote und damit 1504 MW wurden eingereicht. Ausgeschrieben waren „nur“ 617 MW. Bezuschlagt wurden letztlich 103 Gebote mit 620 MW. Und auch die Innovationsausschreibung, die erst zum zweiten Mal überhaupt stattfand, erlebte einen Run. Ausgeschrieben war ein Volumen von 250 MW. Eingegangen sind 43 Gebote mit einem Volumen von 509 MW. Zugelassen waren nur Anlagenkombinationen aus Solaranlagen und Stromspeichern. 18 Gebote mit 258 MW werden nun gefördert. (lm)

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