Die Energie Consulting GmbH (ECG) hatte Anfang vergangener Woche eine "Ausschreibungsplattform" namens "YEP – Your Energy Place" auf den Markt geworfen. Auf ihr sollen professionelle Energieeinkäufer volldigital ihren Bedarf an alle ebenso angemeldeten Versorger ausschreiben können. ECG wirbt mit der Zeitersparnis durch angeblich volldigitale Geschäftsprozesse und beansprucht zudem, die "kostengünstigste" Plattform für Energieausschreibungen zu sein. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Lieferanten erhalten demnach "die YEP-Dienstleistungen derzeit kostenlos". Einkäufer hingegen müssen pro veröffentlichter Ausschreibung 0,03 Cent pro kWh zahlen, mindestens 150 und höchstens 6000 Euro. Doch einiges andere war in der Medienmitteilung unklar geblieben. Alexander Henze, der für die Markenplatzierung von YEP verantwortliche Prokurist von ECG, gab auf ZfK-Anfrage Zusatzinfos.
"In eine Wochen 20 Versorger"
Zum Beispiel, wie viele Versorger sich auf YEP tummeln – ein Erfolgskriterium für jede Plattform. Auch für die Teilnehmer der Beta-Phase, so der ECG-Partner, hat der Registrierungsprozess erst am Montag vergangener Woche begonnen. Er rechnet nach seiner Projekterfahrung damit, dass einer Woche bereits 20 Lieferanten angemeldet sind.
Auf der Nachfrageseite liege der Vertriebsfokus von YEP faktisch auf mittelständischen Industriekunden mit registrierender Leistungsmessung (rLM), die ihren Strom- und Gasbedarf ein- oder mehrjährig ausschreiben. rLM fängt bei Strom bei 100000 kWh im Jahr an, bei Gas bei 1,5 Mio. kWh.
Da sich YEP ohne persönliche Beratung verstehe, so Henze, ziele sie nicht auf die mehr als 2000 Bestandskunden von ECG. Dies sind vor allem mittelständische Industriebetriebe, mit insgesamt 20 TWh jährlichem Stromverbrauch und 18 TWh Gaskonsum. Zu den Kunden gehören aber auch etwa Henkel, Springer und der Berliner Zeitungsverlag.
Körperschaften? Ja, aber…
Etablierte Wettbewerber von ECG für Ausschreibungsplattformen oder in Teilbereichen sind Enportal, Ampere AG, Ispex oder Powersprinter. Auf YEP können Henze zufolge auch Kommunen und andere öffentlich-rechtlichen Körperschaften ausschreiben. Es seien aber noch keine öffentlichen Ausschreibungen möglich.
Jede Ausschreibung geht an alle YEP-Versorger
Der Vertragsabschluss kommt so zustande: Der Industrieeinkäufer lädt seine Lastgänge hoch und beginnt die Ausschreibung. Dabei schlägt YEP "vernünftige" Bindefristen vor, so Henze. Alle registrierten Versorger werden in YEP benachrichtigt. Keiner lässt sich von vorneherein ausschließen. Die Lieferanten müssen die Ausschreibungen noch in ihre Systeme importieren; an einer Schnittstelle zu einigen energiewirtschaftlichen Systemen werde gearbeitet, antwortet Henze. Auch um die Bonität des Industriebetriebes müssen sie sich selbst kümmern.
Gibt ein Versorger ein Angebot ab, so ist es verbindlich. Es lässt sich nur zurückziehen, wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt, und auch dann nur über den ECG-Support. Mit der Annahme durch den Einkäufer ist der Liefervertrag perfekt.
Die Preise der Mitbieter
Erst nach Ablauf der Ausschreibungsfrist erfahren die Lieferanten, welche Preise geboten wurden – aber selbstverständlich nicht, von welchen Wettbewerbern. (geo)

Eine weitere Möglichkeit für Versorger, den Energievertrieb digital auszuweiten: das neue Ausschreibungsportal "YEP". Der Screenshot stellt den entsprechenden Geschäftsprozess dar.
Screenshot: ZfK © ECG
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