Die Probleme der Windkraft an Land sind bekannt – nach wie vor fehlen allseits akzeptierte Lösungen.

Die Probleme der Windkraft an Land sind bekannt – nach wie vor fehlen allseits akzeptierte Lösungen.

Bild: © lily/Adobe Stock

Mit Lockerungen beim Denkmalschutz will die Staatsregierung den Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern erleichtern. «Wir wollen Klimaschutz und Denkmalschutz zusammenbringen», sagte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) der «Süddeutschen Zeitung» (Freitag). Dem Bericht zufolge sollen nicht nur mehr Photovoltaikanlagen auf historischen Gebäuden zugelassen werden, sondern es soll auch der Bau von Windrädern in der Nähe von Kulturdenkmälern erleichtert werden.

So soll der Denkmalstatus etwa dem Bau von Windrädern künftig nur noch bei «besonders landschaftsprägenden Denkmälern» im Weg stehen. Zu diesen schützenswerten Bauten zählen demnach rund 100 Kirchen, Schlösser oder andere Monumente, darunter etwa Schlösser wie Neuschwanstein und Herrenchiemsee oder die Befreiungshalle in Kelheim. Für alle weiteren Denkmäler solle eine denkmalfachliche Prüfung entfallen, wenn in deren Nähe eines oder mehrere Windräder entstehen sollen.

Zeitenwende in der Denkmalpflege

Es gehe darum, «das Zusammenwirken von Bauwerken aus Menschenhand und einmaliger Naturschönheit zu bewahren, aber niemals einzufrieren», sagte Blume. «Deswegen wäre es falsch, die 108 000 Einzeldenkmäler in Bayern zum Maßstab zu machen. Wir beschränken uns also auf ganz wenige Orte, an denen die Belange des Denkmalschutzes stärker zu gewichten sind als die Versorgung mit erneuerbaren Energien.»

«Ganz generell soll der Ausbau der erneuerbaren Energien Vorrang haben», sagte Blume und sprach von einer «Zeitenwende in der Denkmalpflege». Die Lockerungen sollen dem Bericht zufolge in Kürze im Denkmalschutzgesetz verankert werden.

Es braucht spezielle Fördertöpfe

Sabine Weigand, denkmalschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, bezeichnete die angekündigten Änderungen als «mehr als überfällig». Teilweise habe es in der Vergangenheit groteske Begründungen gegen Windräder gegeben.

«Dass Denkmalbesitzer jetzt auch endlich Mehrkosten für denkmalverträgliche Photovoltaik als denkmalpflegerischen Mehraufwand geltend machen können, ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung», betonte Weigand. Hier gebe es allerdings ein Problem: Die Fördertöpfe seien schon bisher nicht einmal ansatzweise ausreichend gewesen. Es brauche daher einen speziellen Fördertopf. (dpa/lm)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper