Strom

Bayern kündigt Denkmalschutz-Lockerungen für den Einsatz erneuerbarer Energien an

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume will Denkmalschutz und Erneuerbaren-Ausbau stärker zusammenbringen. Dem Bau von Windkraftanlagen sollen beispielsweise nur noch «besonders landschaftsprägende Denkmäler» im Wege stehen.
26.06.2022

Die Windkraft gerät nicht nur immer wieder mit dem Natur- und Landschaftsschutz in Konflikt, sondern auch mit dem Denkmalschutz. Hier soll nun Abhilfe geschaffen werden.

Mit Lockerungen beim Denkmalschutz will die Staatsregierung den Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern erleichtern. «Wir wollen Klimaschutz und Denkmalschutz zusammenbringen», sagte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) der «Süddeutschen Zeitung» (Freitag). Dem Bericht zufolge sollen nicht nur mehr Photovoltaikanlagen auf historischen Gebäuden zugelassen werden, sondern es soll auch der Bau von Windrädern in der Nähe von Kulturdenkmälern erleichtert werden.

So soll der Denkmalstatus etwa dem Bau von Windrädern künftig nur noch bei «besonders landschaftsprägenden Denkmälern» im Weg stehen. Zu diesen schützenswerten Bauten zählen demnach rund 100 Kirchen, Schlösser oder andere Monumente, darunter etwa Schlösser wie Neuschwanstein und Herrenchiemsee oder die Befreiungshalle in Kelheim. Für alle weiteren Denkmäler solle eine denkmalfachliche Prüfung entfallen, wenn in deren Nähe eines oder mehrere Windräder entstehen sollen.

Zeitenwende in der Denkmalpflege

Es gehe darum, «das Zusammenwirken von Bauwerken aus Menschenhand und einmaliger Naturschönheit zu bewahren, aber niemals einzufrieren», sagte Blume. «Deswegen wäre es falsch, die 108 000 Einzeldenkmäler in Bayern zum Maßstab zu machen. Wir beschränken uns also auf ganz wenige Orte, an denen die Belange des Denkmalschutzes stärker zu gewichten sind als die Versorgung mit erneuerbaren Energien.»

«Ganz generell soll der Ausbau der erneuerbaren Energien Vorrang haben», sagte Blume und sprach von einer «Zeitenwende in der Denkmalpflege». Die Lockerungen sollen dem Bericht zufolge in Kürze im Denkmalschutzgesetz verankert werden.

Es braucht spezielle Fördertöpfe

Sabine Weigand, denkmalschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, bezeichnete die angekündigten Änderungen als «mehr als überfällig». Teilweise habe es in der Vergangenheit groteske Begründungen gegen Windräder gegeben.

«Dass Denkmalbesitzer jetzt auch endlich Mehrkosten für denkmalverträgliche Photovoltaik als denkmalpflegerischen Mehraufwand geltend machen können, ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung», betonte Weigand. Hier gebe es allerdings ein Problem: Die Fördertöpfe seien schon bisher nicht einmal ansatzweise ausreichend gewesen. Es brauche daher einen speziellen Fördertopf. (dpa/lm)