Die Abo Wind AG hat 400.000 neue Aktien ausgegeben. Unser Bild zeigt den zum Konzern gehörigen Windpark Arzfeld.

Die Abo Wind AG hat 400.000 neue Aktien ausgegeben. Unser Bild zeigt den zum Konzern gehörigen Windpark Arzfeld.

Bild: © Abo Wind AG

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sollte um einen Paragraphen (16b) erweitert werden, um dort das Repowering zu erleichtern. Der Entwurf der Bundesregierung vom Dezember 2020 hat den Bundesrat jedoch nicht überzeugt. Er forderte eine komplette Überarbeitung - bislang ohne Erfolg.

So hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Gegenäußerung der Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat beschlossen. Mangels ressortübergreifender Einigung wurde der Entwurf an den Bundestag weitergereicht. Dort solle dieser nun weiter geprüft werden.

Einheitliche Artenschutzvorgaben müssen ebenfalls endlich angepackt werden

Der VKU kritisiert die fehlenden Nachbesserungen und plädiert nun im Rahmen der weiteren Prüfung für „echte“ Erleichterungen des Repowerings. So sollte die Vorprägung des Standorts durch die bestehende Anlage beim Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Ähnliches hatte der Bundesrat mit den sogenannten Änderungs- statt Neugenehmigungen vorgeschlagen.

Für den VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing ist es mit den Änderungen im BImSchG allerdings nicht getan: „Notwendig ist insbesondere mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Artenschutzrecht. Aufgrund fehlender einheitlicher Standards können die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes beliebig streng und einseitig zulasten der Windenergie ausgelegt werden. Der bei der Umweltministerkonferenz seit längerem laufende Prozess zur Setzung einheitlicher Standards muss zeitnah zu einer rechtsverbindlichen Lösung kommen.“ (lm)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper