Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sollte um einen Paragraphen (16b) erweitert werden, um dort das Repowering zu erleichtern. Der Entwurf der Bundesregierung vom Dezember 2020 hat den Bundesrat jedoch nicht überzeugt. Er forderte eine komplette Überarbeitung - bislang ohne Erfolg.
So hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Gegenäußerung der Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat beschlossen. Mangels ressortübergreifender Einigung wurde der Entwurf an den Bundestag weitergereicht. Dort solle dieser nun weiter geprüft werden.
Einheitliche Artenschutzvorgaben müssen ebenfalls endlich angepackt werden
Der VKU kritisiert die fehlenden Nachbesserungen und plädiert nun im Rahmen der weiteren Prüfung für „echte“ Erleichterungen des Repowerings. So sollte die Vorprägung des Standorts durch die bestehende Anlage beim Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Ähnliches hatte der Bundesrat mit den sogenannten Änderungs- statt Neugenehmigungen vorgeschlagen.
Für den VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing ist es mit den Änderungen im BImSchG allerdings nicht getan: „Notwendig ist insbesondere mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Artenschutzrecht. Aufgrund fehlender einheitlicher Standards können die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes beliebig streng und einseitig zulasten der Windenergie ausgelegt werden. Der bei der Umweltministerkonferenz seit längerem laufende Prozess zur Setzung einheitlicher Standards muss zeitnah zu einer rechtsverbindlichen Lösung kommen.“ (lm)



