Die BNetzA hat Mängel bei Wechselrichtern für Balkonsolaranlagen festgetellt. (Symbolbild)

Die BNetzA hat Mängel bei Wechselrichtern für Balkonsolaranlagen festgetellt. (Symbolbild)

Bild: © Robert Poorten/AdobeStock

Die Bundesetzagentur (BNetzA) warnt vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik(PV)-Anlagen im stationären und im Onlinehandel. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Wechselrichter wandeln den produzierten Gleichstrom aus PV-Anlagen in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom um.

"Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Durch unsere Marktüberwachung tragen wir dazu bei, dass der Gebrauch von Photovoltaik-Anlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher sicher ermöglicht wird."

Nutzung unzulässig

Bereits im zurückliegenden Jahr seien der BNetzA Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden war. Diese Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, sei nicht erlaubt.

Diese formellen Anforderungen bei Produkten seien wichtig, da sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf signalisierten, dass sie diese Produkte bedenkenlos nutzen könnten, heißt es in der Mitteilung.

Grenzwerte überschritten

Neben den formellen Anforderungen seien auch technische Anforderungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einfach kontrollieren könnten. Daher führt die Bonner Behörde auch messtechnische Untersuchungen durch.

So laufen aktuell bei der Bundesnetzagentur entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern, die zwar den formale Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen. So überschreiten einige Produkte im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit.

Bußen bis zu 100.000 Euro

Gegen die Hersteller können beispielsweise europaweite Vertriebsverbote und Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Einführer und Händler, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Bundesnetzagentur führt nach eigenen Angaben regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durch, teils auch nach Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auch anonyme Testkäufe werden durchgeführt. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, um nicht konforme Produkte bereits an der EU-Außengrenze zu stoppen. (jk)

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