Strom

Bundesnetzagentur legt Trasse von Wullenstetten nach Niederwangen fest

Die 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Bayern und Baden-Württemberg ist im vereinfachten Verfahren von der Bundesnetzagentur festgelegt worden. Dabei wird zum größten Teil auf eine bereits bestehende 220-kV-Stromleitung zurückgegriffen.
27.11.2018

Nach dem Abschluss der Bundesfachplanung folgt das Planfeststellungsverfahren, das dazu dient, abschließend über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnahme zu entscheiden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Bundesfachplanung für eine weitere Stromleitung im vereinfachten Verfahren abgeschlossen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Stromleitung von Wullenstetten (Bayern) nach Niederwangen (Baden-Württemberg). Damit legt die Behörde einen rund 88 km langen Trassenverlauf für die 380-kV-Höchstspannungsleitung fest.

BNetzA-Präsident Jochen Homann begrüßte es, dass der zuständige Netzbetreiber Amprion einen Antrag auf Durchführung des vereinfachten Verfahrens für diese Stromleitung gestellt hat. "So konnten wir die Bundesfachplanung innerhalb von sechs Monaten abschließen", so Homann.

Lediglich geringe Anpassungen an bestehenden Leitungen
 
Die festgelegte Trasse entspricht im Wesentlichen dem Verlauf der bereits bestehenden Stromleitungen Wullenstetten über die Umspannanlage Dellmensingen nach Niederwangen.

Um das Bestandsnetz zu einer durchgehenden 380-kV-Verbindung auszubauen und die Übertragungskapazitäten zu erhöhen, kommt es zwischen Wullenstetten und der Umspannanlage Dellmensingen auf circa 13 km zu einer Zubeseilung. Von dort bis Niederwangen wird die Umbeseilung auf 75 Kilometern weitestgehend in der Trasse der bestehenden 220-kV-Höchstspannungsleitung erfolgen.

Nur im Bereich Ringschnait (Biberach an der Riß) werden zwei Masten neu gebaut. Die Leitungsachse rückt dabei von der Bestandsachse um etwa 160 Meter ab. Die Bestandsleitung wird in diesem Bereich anschließend zurückgebaut.
 
Planungsprozess ist noch nicht beendet

Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist der Planungsprozess noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, abschließend über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnahme zu entscheiden. Dabei ist die im Rahmen der Bundesfachplanung festgelegte Trasse bindend. Auch dieser Verfahrensschritt wird auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers Amprion eingeleitet. (sg)