Strom

Deutsche Flugsicherung stimmt zahlreichen Windkraftprojekten zu

Drehfunkfeuer standen vielen Windkraftvorhaben im Weg. Eine neue Formel berechnet die Auswirkungen auf den Flugverkehr genauer. Daraufhin gab die Flugsicherung ein Go für fast 200 Projekte.
15.04.2021

Oft wurden die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Flugnavigation überschätzt, eine neue Berechnungsmethode hat das geändert.

Nach mehrjährigen Diskussionen verwendet die Deutsche Flugsicherung (DFS) seit vergangenem Sommer eine neue Berechnungsmethode für die Störwirkung von Windkraftanlagen auf Doppler-Drehfunkfeuer. Das schlägt sich nun positiv in der Zahl der genehmigungsfähigen Windkraftvorhaben nieder.

Laut BWE wurden 187 Windkraftanlagen von 198 beantragten Anlagen zugestimmt. Die neue Berechnungsmethode kann die Auswirkungen auf die Funk-Navigation von Flugzeugen genauer ermitteln und sorgt so für eine höhere Zahl genehmigungsfähiger Projekte. Entwickelt wurde sie im Rahmen des Projektes „Wechselwirkung von Windenergieanlagen und terrestrischer Navigation/Radar“ (WERAN plus) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.

Drehfunkfeuer durch neuere Anlagen ersetzen

Sowohl der BDEW als auch der BWE gaben sich erfreut über diese positive Entwicklung.  „Zwei Jahre des intensiven Austauschs mit Vertretern der Flugsicherung und wiederholte Hinweise auf dieses Ausbauhemmnis gegenüber der Politik haben nun zu zählbaren Ergebnissen geführt. Bei einem Hemmnisfaktor für den Windenergieausbau konnten so entscheidende Fortschritte erreicht werden. Wichtig ist, dass das Bundesverkehrsministerium, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die DFS diesen Weg nun fortzusetzen, um die Genauigkeit bei der Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf die Navigation mit Drehfunkfeuern weiter zu verbessern“, betonte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Beide Verbände plädieren darüber hinaus für einen schnellen Austausch von älteren Drehfunkfeuern durch neue Doppler-Drehfunkfeuer. Erstere können nämlich nicht in die Berechnung einbezogen werden. (lm)