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Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit einem Überschuss von 3,6 Mrd. Euro aus dem Fördersystem des EEGs. Der Finanzierungsbedarf wird jährlich für das Folgejahr aufgrund von Gutachterprognosen erstellt.

Im kommenden Jahr wird damit gerechnet, dass die Einnahmen aus der Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms den Förderbedarf übersteigen. Hintergrund seien die sehr hohen Strompreise, so die BNetzA. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit Einnahmen für den von ihnen vermarkteten Strom der festvergüteten Anlagen in Höhe von 13,1 Mrd. Euro. Demgegenüber stehen Auszahlungen an die Anlagenbetreiber und sonstige Vermarktungskosten in Höhe von 9,4 Mrd. Euro.

Solaranlagen als Treiber des EE-Zubaus

Zudem erwarten die Übertragungsnetzbetreiber einen Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von elf GW. Ein Großteil des Netto-Zubaus wird mit 8,5 GW erneut durch Solaranlagen getrieben. Windenergieanlagen an Land und Windenergieanlagen auf See tragen mit 2,2 GW und 0,5 GW zum Netto-Zubau bei. Für Biomasse wird ein leichter Rückgang der Leistung von 0,1 GW erwartet, da einige Anlagen ihr Förderende erreichen.

Seit dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null abgesenkt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien wird künftig durch den Bund (Klima- und Transformationsfond) ausgeglichen. Vor Abschaffung der EEG-Umlage wurde in diesem Rahmen die jeweilige Höhe der EEG-Umlage festgelegt. (lm)

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