Strom

Efet kritisiert Bundesnetzagentur

Der Händlerverband sieht das Vorgehen der Behörde bei der Festsetzung einer Preisobergrenze kritisch, da die eigentliche Ursache nicht gesehen wurde. Es sind funktionierende Märkte nötig.
22.01.2018

Der Strom wird an der Strombörse EEX in Leipzig gehandelt. Das Verhältnis von Nachfrage zu Angebot bestimmt den Preis.

Der Energiehändlerverband Efet Deutschland kritisiert das Vorgehen der Bundesnetzagentur. Am 2. Januar hatte die Behörde eine Gebotspreisobergrenze von 9999 Euro für Arbeitspreise für die Sekundärregelleistung und die Minutenreserve festgelegt. Efet Deutschland sieht in dem Vorgehen die europäischen Vorgaben des Clean Energy Package verletzt.

Die Festsetzung einer Gebotsobergrenze durch die Bundesnetzagentur war die Antwort auf Entwicklungen des Marktes. So kam es am 17. Oktober 2017 kurzzeitig zu Arbeitspreisen von 77 777 Euro pro MWh am Regelenergiemarkt.

Das Problem ist eine falsch konstruierte Bezuschlagungsregel
 
„Ohne vorherige Konsultation oder Vorwarnung eine Preisobergrenze festzulegen, wird das Problem der falsch konstruierten Bezuschlagungsregel für die Regelenergie nicht gelöst“, erklärte Jörg-Stefan Göbel, Vorstandsvorsitzender von Efet Deutschland. Der Verband lehnt die Einführung von Gebotspreisobergrenzen und jeglichen Preisgrenzen ab, die nicht auf Grund von technischen Restriktionen erforderlich seien.

Nach Überzeugung von Efet Deutschland muss der Markt so weiterentwickelt werden, dass der Wettbewerb zur Entfaltung komme und Systemdienstleistungen zu den volkswirtschaftlich besten Kosten bereitgestellt würden. Auch die Bundesregierung habe sich 2015 klar dazu bekannt, keine Preisgrenzen einzuführen, die die freie Preisbildung im Energiemarkt einschränken würden. „Eine Preisobergrenze zur Disziplinierung von Marktteilnehmern wäre nach Inkrafttreten der nun vom Europäischen Rat beschlossenen Fassung des Clean Energy Package auch nicht mit den darin enthaltenen Regelungen vereinbar“, verdeutlichte Göbel weiter.

Neues Marktdesign nötig

Besser wäre es, das Marktdesign anzupassen. Schließlich bestehe der Verdacht, dass in einem abgegrenzten Markt durch das Marktdesign unzureichender Wettbewerb geherrscht habe. "Preisobergrenzen lösen das Problem nicht, sondern dämpfen im besten Fall den unerwünschten Effekt eines nicht funktionierenden Marktes."

Efet Deutschland regt deshalb eine Überprüfung der Bezuschlagungsmethodik von Regelenergie an, die mit dem Network Code Balancing und der zukünftigen europäischen Strombinnenmarktverordnung vereinbar sein müsse.
Derzeit sei die Bezuschlagung der Regelenergiegebote im Wesentlichen von der Höhe des Leistungspreises abhängig. Die Höhe der gebotenen Arbeitspreise werde bei der Bezuschlagung nicht beziehungsweise nur nachrangig berücksichtigt. In der Leistungsauktion bestehe damit ein ausreichender Wettbewerb unter den Bietern, erläutert Efet Dies zeige sich darin, dass der Wert für gesicherte Leistung seit einiger Zeit sehr gering und in einigen Produkten praktisch Null Euro pro MW sei. Sobald der Leistungszuschlag erteilt sei, finden die Abrufe der Netzbetreiber nach Merit Order der gebotenen Arbeitspreise aus den in der Leistungsauktion bezuschlagten Geboten statt. Die Abrufe erfolgen also aus einem deutlich kleineren Angebot unter deutlich weniger Wettbewerbern. Dieser Konstruktionsfehler verhindert, dass im zweiten Schritt ausreichender Wettbewerb stattfinde.

Der Markt muss funktionieren

„Politik und Regulierungsbehörde müssen sicherstellen, dass nicht die Preisabsenkung Ziel ist, sondern das Herstellen eines funktionierenden Marktes. Für die Bilanzkreise müssen weiterhin die Anreize bestehen bleiben, ihre Bilanzkreisführung bestmöglich durchzuführen“, resümierte Göbel. (al)