Das Bundeskabinett hatte vor einer Woche Eckpunkte zu Milliardenhilfen für die Kohleregionen gebilligt.

Das Bundeskabinett hatte vor einer Woche Eckpunkte zu Milliardenhilfen für die Kohleregionen gebilligt.

Bild: © Julian Stratenschulte/dpa

"Die Ausschreibungen stoßen bei den Betreibern auf positive Resonanz. Die Runde war deutlich überzeichnet", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA) in einer Pressemitteilung. Der durchschnittliche Zuschlagswert liege deutlich unter dem gesetzlichen Höchstpreis.

Die ausgeschriebene Menge von 4.000 Megawatt (MW) für Steinkohlekraftwerke in Norddeutschland war deutlich überzeichnet. 11 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 4.788 MW haben einen Zuschlag erhalten.

Hoher Wettbewerb: Zuschläge deutlich unter dem Höchstpreis

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten laut BNetzA von 6.047 bis 150.000 Euro pro MW, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswerts erhalte. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liege bei 66.259 Euro pro MW.

Der hohe Wettbewerb habe die Zuschläge damit deutlich unter den Höchstpreis von 165.000 Euro pro MW gedrückt, so die die BNetzA. Die Gesamtsumme der Zuschläge betrage rund 317 Mio. Euro. "Es ist erfreulich, dass die erste Ausschreibungsrunde überzeichnet war. Das zeigt, dass es einen echten Wettbewerb unter den Bietern gab"“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Zuschlagserteilung auch abhängig von der CO2-Reduzierung

Die deutliche Überzeichnung der ersten Runde zeige, "dass das Ausschreibungssystem funktioniert und damit den an der CO2-Reduktion orientierten Ausstieg aus der Steinkohleverstromung ermöglicht", unterstrich auch Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). 

Die Zuschlagserteilung hänge nicht allein vom Gebotswert ab, sondern vom Verhältnis der verlangten Zahlung zu der voraussichtlich bewirkten CO2-Reduzierung, so die BNetzA. Es habe kein Gebot vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen.

Ab dem 1. Januar 2021 kein kommerzieller Betrieb mehr

Die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 1. Januar 2021 die durch den Einsatz von Kohle erzeugte Leistung oder Arbeit ihrer Anlagen nicht mehr am Strommarkt vermarkten. 

Bezuschlagt  wurden unter anderem die Kraftwerke Hamburg-Moorburg (Vattenfall) mit rund 1.600 MW, das Kraftwerk Heyden 4 (Uniper) mit 875 MW, der Block E des Kraftwerks Westfalen in Hamm mit 800 MW und der 800 MW-Block B von Ibbenbüren (beide RWE) sowie der Kraftwerksblock Hafen 6 (SWB) in Bremen mit 303 MW.

RWE erhält 216 Millionen Euro

Der Zuschlag ermögliche, das Kraftwerk Moorburg "früher als bisher geplant vom Netz zu nehmen", erklärte Anna Borg, Präsidentin und CEO von Vattenfall. "Die erste Auschreibungsrunde hat dem Kraftwerk Heyden eine sehr frühe Ausstiegs-Option ermöglicht", teilte Andreas Schierenbeck, CEO von Uniper mit.

216 Mio. Euro erhalte RWE entsprechend den Zuschlägen der Auktion für die Stilllegung von Ibbenbüren und Westfalen/Hamm, so Roger Miesen, Vorstandsvorsitzender der RWE Generation. "Die Höhe des Auktionsergebnisses deckt einen großen Teil der zusätzlichen Kosten für den Kohleausstieg",  teilte Torsten Köhne, Vorstandsvorsitzender der SWB mit.

Bis zum 31. März 2021  wird die Systemrelevanz geprüft

Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen nun bis Ende März 2021 die Systemrelevanz für die bezuschlagten Anlagen. Gegebenenfalls stellen sie entsprechende Anträge bei der BNetzA.

Falls die Regulierungsbehörde auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanzausweisung einer Anlage genehmigt, steht diese der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf damit keinen Strom am Strommarkt mehr verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes zur Verfügung. Ansonsten wird die Kohleverfeuerung spätestens zum 1. Juli 2021 eingestellt.

Krischer: "Das hätte man auch deutlich billiger haben können"

"Als Grüne freuen wir uns natürlich, dass jetzt die ersten Kohlekraftwerke stillgelegt werden. Das hätte man aber auch deutlich billiger haben können", erklärte Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen in einer Stellungnahme.

Die meisten der Kohlekraftwerke, die jetzt einen Zuschlag für die Stilllegung bekommen haben, wären zeitnah auch alleine aus dem Markt gegangen. Durch die niedrigen Strompreise und die geringe Nachfrage nach Kohlestrom schrieben viele Kohlekraftwerke eh rote Zahlen, so Krischer.

Nächster Ausschreibungtermin Anfang des neuen Jahres

Der nächste Ausschreibungstermin ist der 4. Januar 2021, teilte die BNetzA mit. Informationen hierzu könnten voraussichtlich ab dem 7. Dezember 2020 auf der Internetseite der BNetzA abgerufen werden, teilte die Behörde mit. (hcn)

Eine Übersicht der bezuschlagten Gebote finden Sie hier

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