Strom

Enstroga lenkte Kunden "gezielt" in die Irre – "Einzelfall"

Jetzt ist es rechtskräftig: Der Discounter Enstroga durfte eine saftige Erhöhung der Monatspauschale nicht in der "Unternehmens- und Preisentwicklung" verstecken.
05.04.2018

Der Berliner Energieversorger Enstroga hat wettbewerbswidrig gehandelt, als er im März 2016 die Erhöhung des Grundpreises von 5,84 auf 19,99 Euro in einem Kundenanschreiben mit dem Titel "Gut informiert mit ENSTROGA – allgemeine Information zur Unternehmens- und Preisentwicklung" ankündigte. Das Kammergericht wies im Februar, wie erst jetzt bekannt wurde, die Berufung von Enstroga gegen ein entsprechendes Untersagungsurteil des Landgerichts Berlin zurück. Dieses ist nun rechtskräftig.

Und zwar mit der Begründung der zweiten Instanz, die gesamte Gestaltung des Briefes sei gezielt darauf ausgerichtet gewesen, die Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht abzulenken und in die Irre zu führen. So berichtet es die Verbraucherzentrale (VZ) Berlin.

Verstoß gegen Transparenzgebot

Der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen befand sich laut VZ im letzten Abschnitt im Fließtext des harmlos anmutenden Schreibens. Die Verteuerung der Monatspauschale um 242 Prozent werde als "Preisentwicklung" schöngeredet, so das Landgericht.

Mit alledem habe Enstroga gegen Paragraf 41 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz verstoßen, der eine transparente und verständliche Information über Verteuerungen vorschreibt. Der Discounter habe nicht hinreichend sichergestellt, dass Verbraucher ihre Rechte auch wahrnehmen können (Urteil des Landgerichts vom 30. Juni 2017, Aktenzeichen 16 O 483/16; Beschluss des Kammergerichts vom 1. Februar, Aktenzeichen 2 U 66/17).

Spätes Bedauern

Gegenüber der ZfK sprach Enstroga von einem "Einzelfall, den wir bedauern". Er habe "nur wenige Kunden" betroffen. Das angegriffene Schreiben sei entgegen der Hausrichtlinien nicht über die Rechtsabteilung gelaufen. Man habe danach die internen Prozesse im Sinne von Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit "optimiert".

Die volle Einsicht dauerte offenbar fast zwei Jahre: Enstroga hatte erst eine Abmahnung der VZ an sich abperlen lassen, dann Berufung gegen das Landgerichtsurteil vom Juni 2017 eingelegt und diese seither auch nicht zurückgenommen. (geo)