Der Windkraftbranche stehen stürmische Zeiten bevor.

Der Windkraftbranche stehen stürmische Zeiten bevor.

Bild: © Frank Wagner/AdobeStock

Erst vor wenigen Wochen einigten sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen)  und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) darauf die Flugsicherung in Form von Funknavigation und Wetterrade besser mit dem Windkraftausbau zu vereinbaren. Soweit, so gut, die geplante Novelle des Luftverkehrsgesetz sieht jedoch an anderer Stelle deutliche Verschärfungen vor, sodass die Flächenverfügbarkeit für Windkraftanlagen massiv schrumpfen könnte.

Der BWE ist angesichts des Gesetzesentwurfs alarmiert, denn die Pläne des FDP-geführten Bundesverkehrsministeriums sehen vor, den Bauschutzbereich um Flugsicherungseinrichtungen zu erweitern. Begründet wird die Erweiterung mit dem Schutz „stationärer militärischer Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebes“.  Hermann Albers, Präsident des BWE kritisiert: Die vorgeschlagene Formulierung der Änderung sei nicht ausreichend trennscharf. Theoretisch könnte jede Installation, die auch nur entfernt mit dem Flugbetrieb zu tun hat, nun mit einer Bannmeile für den Ausbau der Windenergie umringt werden.

40 Prozent der Landesfläche fallen für die Windkraft flach

Das hätte wiederum verheerende Auswirkungen auf den Windkraftausbau: Allein die 18 stationären Radarstandorte der Landesverteidigung würden aufgrund der weiträumigen Prüfbereiche von 50 Kilometern dazu führen, dass rund 40 Prozent der bundesdeutschen Landesfläche höchstwahrscheinlich nicht mehr für den Ausbau der Windenergie an Land verfügbar wären, so Albers und betont: „Angesichts der erst kürzlich erneut nachgeschärften Ausbauziele für die Windenergie an Land eine nicht hinnehmbare Situation.“

Eine Erweiterung des Paragrafen 18a, der den Bauschutzbereich regelt, um stationäre militärische Einrichtungen widerspreche zudem dem Normzweck des Gesetzes und würde dessen Anwendungsbereich systemwidrig um neue Aufgaben erweitern, so der Bundesverband weiter. „Es gibt keinen Grund, warum Belange der Bundeswehr nun in diesem zivilen Gesetz geregelt werden sollten“, sagt Albers. „Würde diese Änderung tatsächlich wie vorgeschlagen umgesetzt, würde sie alle bisher in diesem Bereich gemachten Fortschritte konterkarieren.“

4,8 GW blockiert

Bereits heute blockierten militärische Belange – insbesondere Hubschraubertiefflugstrecken der Bundeswehr – Windenergieprojekte mit einer kumulierten Leistung von rund 4,8 GW, so die Berechnung des BWE. Zur Auflösung des Konflikt schlägt der Verband vor, die Anlagenschutzbereiche zu konkretisieren und innerhalb der Abstandsbereiche Einzelfallprüfungen vorzuschreiben. Darüber hinaus sollte die nun im Entwurf angelegte Störungsvermutung wieder entsprechend dem früheren Wortlaut angepasst und die Nachweispflicht für Störungen gesetzlich verankert werden.

Außerdem regt der BWE an, das Luftverkehrsgesetz um einen Abwägungsvorrang für Erneuerbare Energien zu ergänzen. Deren ausdrückliche Vorrangstellung gegenüber anderen Schutzgütern ist mit dem Text des Osterpakets im neuen EEG fixiert worden. Diese Sonderstellung der Erneuerbaren sollte daher auch in einem Fachgesetz wie dem Luftverkehrsgesetz zum Ausdruck kommen.

Prüfbereich um Drehfunkfeuer reduziert

Beim Prüfbereich um Doppler-Drehfunkfeuer (Flugnavigationseinrichtungen) hat das Bundesverkehrsministerium kürzlich einen Schritt Richtung Erneuerbaren-Ausbau getan. So wurde der Bereich auf sechs Kilometer reduziert, was kurzfristig den Weg für etwa fünf GW Windkraftleistung frei macht. (lm)

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