500 Gigawatt Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher – das Sechsfache der heutigen deutschen Spitzenlast. Mit dieser riesigen Zahl sieht sich der Eon-Konzern über seine Tochtergesellschaften konfrontiert. Davon bewilligt hat Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber bislang 25 Gigawatt. Die Lücke zwischen Nachfrage und verfügbarer Netzkapazität macht das Problem plastisch: Das Stromnetz kommt mit dem Speicherboom nicht mit.
Eon will das ändern. Der Energiekonzern mit Sitz in Essen hat einen einheitlichen Standard für flexible Netzanschlussvereinbarungen – auf Englisch: Flexible Connection Agreements, kurz FCA – entwickelt und will ihn bis Ende 2026 bei all seinen Netzbetreibern einführen. Als größter Verteilnetzbetreiber Deutschlands deckt Eon rund 65 Prozent der Landesfläche ab. Ein Standard von Eon ist damit faktisch ein Standard für weite Teile des Landes.
Großprojekt wird zur FCA-Blaupause
Grundlage für den Rollout ist ein Pilotprojekt mit dem Batteriespeicherentwickler Eco Stor in Bollingstedt (Schleswig-Holstein). Dort wurde der seinerzeit größte Batteriespeicher Deutschlands mit einer Leistung von rund 105 Megawatt zunächst ohne FCA ans Netz gebracht – und beobachtet. Das Ergebnis war ernüchternd: Der Speicher verhielt sich im 15-Minuten-Takt hochvolatil und verstärkte in netzkritischen Situationen zeitweise sogar die Engpässe.
Ein nachträglich vereinbarter FCA schränkte die Fahrweise ein und machte den Betrieb netzdienlicher. Abseits der großen Bühne ist allerdings zu hören, dass die Erlöseinbußen für den Speicherbetreiber in Bollingstedt erheblich waren – ein Punkt, der in der offiziellen Kommunikation wenig Raum einnimmt.
"Richtig eingesetzt sind Batteriespeicher ein entscheidender Baustein für das Gelingen der Energiewende", sagt Thomas König, Netzvorstand von Eon. "Daher wollen wir sie schnell und sicher in unsere Netze integrieren." Der Eon-FCA sei dafür das richtige Instrument: "Er beschleunigt die Integration und nutzt vorhandene Netzkapazitäten effizient – ohne die Netzsicherheit zu gefährden."
Das Grundprinzip: In Zeiten hoher Netzauslastung wird die Einspeise- oder Bezugsleistung eines Speichers temporär angepasst. Im Gegenzug können Speicher auch an Standorten angeschlossen werden, an denen ein konventioneller Netzanschluss nicht oder nur mit erheblichem Netzausbau möglich wäre – und damit früher Markterlöse erzielen. In einem zweiten Schritt soll das Modell auch auf Wind- und Solaranlagen sowie Biogasanlagen ausgeweitet werden.
Positive Signale – aber mit Vorbehalten
Dass Eon die Abwartehaltung vieler Netzbetreiber bricht, wird in der Branche durchaus begrüßt. "Standardisierte Lösungen wie die FCA von Eon schaffen Investitionssicherheit für Speicherprojekte und helfen gleichzeitig, die Integration erneuerbarer Energien und den Ausbau der Speicherkapazitäten in Deutschland zu beschleunigen", sagt Georg Gallmetzer, Mitglied der Geschäftsführung von Eco Stor und Vorstandsmitglied des Bundesverbands Energiespeicher (BVES).
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich die Standardisierung. "Vertragsstandards sind grundsätzlich sowohl für die Netzbetreiber als auch für den Netzanschlusskunden hilfreich", sagt Verbandschefin Kerstin Andreae. Der BDEW arbeitet selbst an einem Mustervertrag für flexible Netzanschlusskapazität.
Doch die Zustimmung hat Grenzen. Für den Münchner Speicherentwickler und -betreiber Kyon Energy sind standardisierte FCA zwar grundsätzlich handhabbar – wenn sie ausgewogen ausgestaltet sind. Kritisch werde es aber, wenn technische Betriebseinschränkungen pauschal und flächendeckend vorgegeben würden, ohne im Einzelfall technisch begründet zu sein. "Das spricht gegen pauschale Lösungen und für einen modularen Instrumentenkasten, der je nach lokalem Netzbedarf angewendet wird", so das Unternehmen.
Verband fordert Bundesnetzagentur zum Handeln auf
Schärfer formuliert es der BVES selbst. Der Verband sieht FCA-Muster von Netzbetreibern zwar als möglichen Beitrag, warnt aber vor einer zu dominanten Rolle einzelner Marktteilnehmer. "FCA dürfen nicht zum Standardanschlussmodell werden", heißt es vom Speicherverband.
Der vollständige Netzanschluss müsse der Regelfall bleiben. Werde ausschließlich ein FCA angeboten, müsse dies technisch nachvollziehbar begründet werden. Pauschale ganzjährige Beschränkungen ohne Bezug zu konkreten Netzsituationen sollten unzulässig sein.
Der Verband fordert, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) verbindliche Leitplanken für FCA festlegt und deren Anwendung überwacht – und dass der Gesetzgeber ihr dafür ausdrücklich die nötigen Kompetenzen überträgt.
Auch eine Anpassung des Baukostenzuschusses (BKZ) hält der BVES für zwingend: Wer Anschlusskapazität finanziere, diese aber vertraglich nur eingeschränkt nutzen dürfe, dürfe nicht denselben BKZ zahlen müssen wie ein Anschlussnehmer mit uneingeschränktem Netzanschluss.
Alternativmodell mit kommunaler Beteiligung
Einen eigenen Ansatz haben der Kemptener Speicherbetreiber Green Flexibility und der kommunale Netzbetreiber Allgäu Netz vorgelegt. Auf Basis von mehr als 15 verhandelten FCAs und einem Jahr operativem Betrieb eines Großbatteriespeichers im allgäuischen Immenstadt haben sie einen sogenannten FCA-Blueprint entwickelt.
Der Vorschlag setzt auf dynamische Leistungsbegrenzungen, ein Volllaststunden-basiertes Einschränkungsmodell und eine systemische Steuerung der Regelleistung – und richtet Einschränkungen konsequent am tatsächlichen Netzzustand aus, statt pauschal zu begrenzen.
"Zu pauschale oder zu restriktive FCA-Vorgaben helfen dem Netz am Ende nicht weiter", sagt Volker Wiegand, Geschäftsführer von Allgäu Netz. "Aus unserer Sicht braucht es deshalb praxiserprobte Modelle, die Netzsicherheit gewährleisten, aber Speicher nicht unnötig in ihrer systemischen Funktion beschneiden."
FCA als Alternative zum Redispatch-Vorbehalt
Die Debatte um FCA hat auch eine politische Dimension. Flexible Netzanschlüsse gelten parteiübergreifend als mögliche Alternative zum umstrittenen Redispatch-Vorbehalt aus dem Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zeigte sich beim BDEW-Kongress vergangene Woche offen für Kompromisse – und nannte dabei ausdrücklich einen "anspruchsvollen FCA" als mögliche Option. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) lehnte zwar den Redispatch-Vorbehalt ab, signalisierte aber Offenheit für alternative Steuerungsinstrumente.
Die Frage ist, wer am Ende die Bedingungen dieser Instrumente festlegt. Derzeit sind FCA freiwillig. Würden sie auch für Wind-, Solar- und Biogasanlagen verpflichtend, könnten sie eine ähnliche Wirkung entfalten wie der Redispatch-Vorbehalt – ohne den politischen Sprengstoff eines gesetzlichen Eingriffs. Das Kabinett soll das Netzpaket voraussichtlich am 24. Juni beraten.
Solange die Bundesnetzagentur keine verbindlichen Leitplanken setzt, bestimmen die Netzbetreiber die Spielregeln. Und Eon, das allein fast zwei Drittel des deutschen Verteilnetzes nach Fläche betreibt, dürfte in dieser Runde mit besonders großen Karten spielen.






