Ein Umspannwerk von SH Netz. Wie lassen sich mehr Anlagen in das Stromnetz integrieren?

Ein Umspannwerk von SH Netz. Wie lassen sich mehr Anlagen in das Stromnetz integrieren?

Bild: © Hansewerk

Das Netzanschlusspaket der Bundesregierung steckt fest: EEG-Reform und Netzpaket kommen frühestens am 10. Juni ins Bundeskabinett – die Differenzen zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium beim Redispatch-Vorbehalt sind noch nicht ausgeräumt.

Während die Politik über den richtigen Rahmen streitet, machen einzelne Netzbetreiber einfach weiter. Der Verteilnetzbetreiber Schleswig-Holstein Netz (SH Netz) hat als einer der ersten in Deutschland eine flexible Netzanschlussvereinbarung (Flexible Connection Agreement, kurz FCA) für Biogasanlagen abgeschlossen – und zeigt, wie das Instrument in der Praxis funktioniert.

Vertragspartner ist die Anlage Bioenergie Kropp im Kreis Schleswig-Flensburg mit einer Leistung von acht Megawatt. Das Prinzip dahinter ist so einfach wie pragmatisch: Grünstrom einspeisen, wenn das Netz Kapazitäten hat – nicht dann, wenn die Anlage gerade kann. Seit das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) solche Verträge ermöglicht, wird das Instrument in der Branche intensiv diskutiert. Jetzt gibt es erste Praxiserfahrungen.

Pionierarbeit mit Tücken

Der Weg vom Gesetz zum unterzeichneten Vertrag war kein einfacher. "Hürden liegen bei einer solchen individuellen Betrachtung in der Pionierarbeit", sagt Imke Hebbeln, die bei SH Netz das Projekt leitet. Zwei Beispiele: In der Netzplanung musste erst entwickelt werden, welche Parameter anzusetzen sind, um das Potenzial eines solchen neuartigen Kunden richtig einzuordnen. Und ein rechtssicheres Vertragswerk zu schaffen ist bei noch fehlenden Branchenstandards schwierig – etwa bei der Ausgestaltung von Sanktionsmechanismen oder Entschädigungszahlungen.

Die Einspeisezeitfenster im Vertrag werden anhand historischer Daten festgelegt. Auf Basis von Zeitreihen über zwei bis drei Jahre lassen sich PV-Einspeisung und Netzauslastung laut SH Netz verlässlich abschätzen. Das Unternehmen unterscheidet dabei zwischen gesicherten "Einspeisezeiträumen" – etwa vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang, wenn PV-Anlagen keine Konkurrenz machen – und sogenannten Potenzialzeiträumen, in denen der Anlagenbetreiber ebenfalls einspeisen darf, im Notfall aber mit entschädigungsfreier Abregelung rechnen muss. Rückfallebenen sichern in jedem Fall den stabilen Netzbetrieb.

Besondere Steuerungstechnik ist dabei nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich sind die FCA-Regeln direkt am Netzverknüpfungspunkt durch den Kunden selbst umzusetzen – im Idealfall ohne Eingreifen des Netzbetreibers. Zusätzlich werden die Anlagen in das reguläre Einspeisemanagement eingebunden.

Was Anlagenbetreiber gewinnen – und was sie aufgeben

Der Anlagenbetreiber akzeptiert im Gegenzug reduzierte Einspeisezeiträume oder temporär begrenzte Einspeisekapazitäten. Bei gut abgestimmten FCAs hält sich der wirtschaftliche Einfluss laut SH Netz in Grenzen: Flexibilisierte Biogasanlagen oder Speicher wollen ohnehin meist nicht einspeisen, wenn hohe Wind- und PV-Einspeisung die Börsenpreise drückt.

Der entscheidende Vorteil: Der Anlagenbetreiber kommt schneller ans Netz – mitunter Monate oder Jahre früher als beim klassischen Warten auf den Netzausbau. Ohne FCA droht im Extremfall ein Anschluss an einem weit entfernten Netzverknüpfungspunkt. "So bringen wir mehr Grünstrom und Speicher schneller ans Netz, ohne Redispatchmaßnahmen zu erhöhen und ineffiziente Provisorien im Netz zu schaffen", sagt Lisa Hebenstreit, technische Geschäftsführerin bei SH Netz.

Die Einsparungen beim Netzausbau lassen sich noch nicht beziffern. "Für konkrete Zahlen ist es noch zu früh. Es geht uns nicht darum, den Netzausbau zu bremsen – wir bauen das Netz bedarfsgerecht weiter aus und vermeiden so gleichzeitig ineffizienten Netzausbau", betont Hebenstreit.

Windenergie als nächste Herausforderung

In Kropp hat das Modell noch eine zweite Dimension, die für kommunale Versorger interessant sein dürfte: In Kombination mit einem geplanten Wärmespeicher soll die Biogasanlage künftig auch klimaneutrale Wärme für die Gemeinde liefern – unter anderem für Schulen, Kindergärten, Turnhallen und Pflegeeinrichtungen. Der FCA beschleunigt also nicht nur den Stromanschluss, sondern mittelbar auch die lokale Wärmewende.

SH Netz entwickelt das Modell bereits weiter – auch für Windenergieanlagen. Dort ist die Einspeisung deutlich volatiler und schwerer planbar als bei Biogas. Zudem ist das Netz in vielen Regionen Schleswig-Holsteins bereits stark durch Windeinspeisung belastet. "Ein FCA, der vorgibt, dass eine Windanlage hoher Windeinspeisung ausweichen muss, rüttelt an der Wirtschaftlichkeit der Anlage", sagt Projektleiterin Hebbeln. Mehr Potenzial sieht sie hingegen bei Speichern und Biogas, die sich leichter mit Windengpassgebieten verbinden lassen.

Mustervertrag soll Einstieg erleichtern

Eine wichtige Weichenstellung für die Branche: Ende Mai hat die Berliner Fachagentur Wind und Solar einen Mustervertrag für FCAs veröffentlicht. Das Dokument basiert auf einem Baukastenprinzip und enthält zentrale Regelungen, die in jedem Fall erforderlich sind, ergänzt durch Bausteine für verschiedene Varianten – etwa temporäre oder dauerhafte FCAs sowie unterschiedliche Formen der Wirkleistungsbegrenzung. Erarbeitet wurde es unter Einbindung von Unternehmen, Verbänden und Netzbetreibern, juristisch begleitet von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte.

"Er ermöglicht es den Vertragsparteien, individuelle Vereinbarungen schneller und reibungsloser abzuschließen", sagt Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der Fachagentur Wind und Solar. Rechtliche Beratung im Einzelfall bleibt dennoch empfohlen.

SH Netz betont, dass die entwickelten FCA-Regeln grundsätzlich übernommen werden könnten. Das rechtssichere Vertragswerk müssen die einzelnen Netzbetreiber – wie bei SH Netz bereits erfolgt – jedoch nach eigenen Standards selbst entwickeln.

Im Laufe des Jahres 2026 will die Fachagentur Wind und Solar weitere Vertragsmuster veröffentlichen – darunter einen Vertrag für Konstellationen mit mehreren Anlagenbetreibern sowie einen Kooperationsvertrag, der die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten regelt.

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