Strom

Erneut Verhandlungen um Stilllegung von Irsching 4 & 5

Mittlerweile zum dritten Mal versuchen die Eigentümer der Gaskraftwerke Irsching 4 und 5 eine Stilllegung zu erwirken. Widerstand gab es bisher von der BNetzA sowie vom Übertragungsnetzbetreiber Tennet.
27.04.2018

Drei Jahre sind seit dem ersten Versuch einer Stilllegung der beiden Kraftwerksblöcke Irsching 4 & 5 ins Land gegangen – ohne Erfolg. Nun zeigen die Eigentümer (Uniper, Mainova, Entega, N-Ergie) erneut ihren Willen zur vorläufigen Stilllegung des Kraftwerks von Mai 2019 bis Ende September 2020 an. Grund dafür ist nach wie vor die fehlende wirtschaftliche Marktperspektive für den Weiterbetrieb. Parallel dazu – und aus den gleichen Gründen – hat Uniper als alleinige Eigentümerin des Gaskraftwerks Irsching 4 ebenfalls eine vorläufige Stilllegung für den gleichen Zeitraum angezeigt.

Beide Blöcke fallen seit 2016 unter die sogenannte Netzreserveverordnung. In Anbetracht der zunehmenden Einspeisung von erneuerbaren Energien, die je nach Wetterlage stark fluktuieren, braucht es stabile Energieerzeuger, die bei Netzengpässen spontan Kapazitäten zur Verfügung stellen können. Irsching 4 und 5 dürfen daher aus Sicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Übertragungsnetzbetreibers Tennet zur Sicherung der Netzstabilität nicht stillgelegt werden.

Defizitärer Betrieb trotz Sonderregelung von 2013

Dementsprechend wies Tennet vergangenes Jahr das Eigentümerkonsortiums von Block 5 an, die Betriebsbereitschaft der Anlage bis zum 30. April 2019 weiter sicherzustellen. Die Eigentümer hingegen beklagen, dass die Absicherungsleistung, die die Kraftwerke für die Fluktuation der Erneuerbaren liefern, nicht angemessen vergütet werde. Vielmehr seien die Eigentümer durch gesetzliche Rahmenbedingungen gezwungen, diese Leistung zu nicht kostendeckenden Preisen zu erbringen. "Das ist für die Eigentümer nicht tragbar und aus ihrer Sicht zudem nicht verfassungskonform", so die Betreiber zu ihrem zweiten Versuch der Stilllegung im vergangenen Jahr.

Einzig im Jahr 2013 kamen die BNetzA und der Übertragungsnetzbetreiber der Eigentümergruppe mit einer Sonderregelung für die Einspeisung von rund 1400 MW entgegen: Drei Jahre lang vergütete der Netzbetreiber die Fixkosten von Irsching 4 und 5 anteilig, entsprechend der Anzahl von Einsätzen zur Netzstabilisierung.

Nach Kohleaussteig: Gaskraftwerke unverzichtbar für Netzstabilität

In ihrer aktuellen Forderung an die Politik verweisen die Eigentümer vor allem auf die wachsende Bedeutung von flexiblen Gaskraftwerken in Anbetracht der aktuellen Kohlediskussion: Die Bundesregierung müsse endlich geeignete Rahmenbedingungen im Energiemarkt schaffen, die es ermöglichen, dass hocheffiziente Gaskraftwerke ihren Platz neben den Erneuerbaren Energien im Markt erhalten. Systemdienstleistungen, deren Bedeutung in den kommenden Jahren mit der Energiewende weiter wachsen wird, müssen leistungsgerecht entlohnt werden. 
(ls)