Strom

Förder-Aus für kleine Wasserkraft stößt auf massive Kritik

Die jüngste EEG-Novelle sieht eine Streichung der Förderung für Wasserkraftanlagen bis 500 kW vor, die Branche ist alarmiert, vor allem mit Blick auf die Versorgungssicherheit und die Bestrebungen unabhängiger von fossilen Energiequellen zu werden.
21.04.2022

Die Wasserkraft wird im neuen EEG etwas stiefmüttlerlich behandelt, findet zumindest der BDEW.

Im Kabinettsvorschlag zur Novelle des EEGs sieht die Bundesregierung die Streichung der Vergütung für den Neubau und die Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen bis 500 kW vor. Diesen Vorschlag kritisieren der BDEW und VDMA Power Systems.

Aus Sicht der Verbände erscheint ein solcher Vorschlag von den aktuellen sicherheits-, energie-, klima- und umweltpolitischen Tagesgeschehen entkoppelt. Zudem würden im Gesetzentwurf restriktive Rahmenbedingungen für Pumpspeicherkraftwerke nicht verbessert. Die beiden Verbände fordern die Bundesregierung daher in einem gemeinsamen Papier auf, kleine Wasserkraftanlagen weiterhin zu fördern und machen Vorschläge, wie die Potenziale von Wasserkraftanlagen und Pumpspeicherkraftwerken vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheits- und energiepolitischen Geschehnisse besser ausgeschöpft werden können.

Potenzial von einem TWh pro Jahr

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung sagt: „Für uns ist unerklärlich, warum die Bundesregierung die kleine Wasserkraft aus gewässerökologischen Gründen nicht mehr fördern möchte. Die Wasserkraft trägt seit vielen Jahrzehnten zu einer sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Stromversorgung bei – insbesondere im süddeutschen Raum. Sie verdient daher Unterstützung. Das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze stellen einen hinreichenden Schutz für die Gewässer sicher.“

Allein im Jahr 2021 haben Wasserkraftanlagen in Deutschland rund 20 TWh Strom erzeugt und in das Netz eingespeist. Der BDEW geht davon aus, dass ein weiteres Potential von rund einem TWh pro Jahr in Deutschland kurzfristig gehoben werden könnte, wenn bestimmte Hemmnisse und Auflagen abgebaut würden. Dazu gehören beispielsweise schnelle und pragmatische Genehmigungsprozesse und die Anpassungen der zwischen den Konzessionsgebern und den Wasserkraftanlagenbetreibern geschlossenen Konzessionsverträgen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern. (lm)