Sie war einst als unkomplizierte Alternative zum Mieterstrom gedacht: Heute ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) technisch zwar machbar – doch vielerorts kosten fehlende Standards und manuelle Abläufe Zeit. Wer ein Projekt plant, muss teils mit erheblichen Wartezeiten rechnen.
80 Tage dauert es im bundesweiten Median, bis Netzbetreiber die nötigen Registerdaten prüfen. Das geht aus einer Auswertung des Photovoltaik-Fachbetriebs GFK Solar hervor. Gemessen wurde nur dieser Prüfschritt, nicht der gesamte Weg bis zum Zählertausch. Die Zahl beschreibt also nicht die Dauer eines GGV-Projekts – die ist oft deutlich länger – sie zeigt aber, wie lange sich schon einzelne Schritte ziehen können.
Missbrauchsverfahren gegen Westnetz
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermöglicht es, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam zu nutzen. Die teilnehmenden Haushalte beziehen ihren übrigen Strom weiterhin von einem Lieferanten ihrer Wahl. Für die Zuordnung des Solarstroms braucht es dazu unter anderem Messwerte im Viertelstundentakt.
Dafür müssen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten Daten und Abläufe aufeinander abstimmen. Genau an diesen Schnittstellen hakt es nach Einschätzung von Dienstleistern, Softwareanbietern und Wohnungswirtschaft derzeit am meisten.
Auch bei der Bundesnetzagentur ist die GGV inzwischen ein größeres Thema: Die Beschlusskammer 6 führt unter dem Aktenzeichen BK6-26-495 ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen Westnetz wegen der Nichtumsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Eine Stellungnahme von dem Unternehmen, das zum Eon-Konzern gehört, lag bei Redaktionsschluss am Donnerstagabend noch nicht vor.
Messwerte ohne zusätzliche Kosten
Ein Einzelfall sind die Vorwürfe allerdings nicht. Die Plattform VNB Transparenz sammelt Rückmeldungen von Projektbetreibern. Sie bewertet unter anderem, wie schnell Netzbetreiber auf Anfragen reagieren und ob sie Messwerte ohne zusätzliche Kosten verrechnen. Die Kategorien reichen hier von "Verhinderer" bis "Champion". In vielen Netzgebieten liegen keine Daten vor, doch bei denen, wo es Rückmeldungen gibt, sind die Unterschiede teils erheblich.
Mit der Eon-Tochter Westnetz und mit Westfalen Weser Netz führt die Plattform dabei aktuell zwei Verteilnetzbetreiber als "Verhinderer". Das sind keine offiziellen Einstufungen der Bundesnetzagentur, sondern Bewertungen auf Grundlage von Angaben aus der Praxis. Stromnetz Berlin ist dagegen als erster Netzbetreiber in Deutschland zum "Champion" aufsteigen.
Über ein neues Portal des Berliner Netzbetreibers hat die ZFK hier berichtet: Stromnetz Berlin standardisiert die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Daneben gibt es noch vereinzelt Unternehmen, die als "Unterstützer" gelten, und die als grundzuständiger Messstellenbetreiber die notwendigen Messwerte ohne Zusatzkosten verrechnen. Dazu gehört laut der Plattform etwa die Halle Netz aus Sachsen-Anhalt, Bonn Netz aus Nordrhein-Westfalen oder auch Enercity aus Hannover. Die Stadtwerke Bonn gehören ohnehin zu den wenigen kommunalen Versorgern, die bereits mehrere Projekte in der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung umgesetzt haben.
Dienstleister müssen Abläufe auffangen
Bei den Anbietern von Solarstromlösungen wächst der Unmut über die langen Wartezeiten. "Die GGV ist in der Praxis bereits umsetzbar", sagt Julius Pahmeier, Gründer und Geschäftsführer von Vrey. Das Berliner Unternehmen hat nach eigenen Angaben eine dreistellige Zahl von Projekten in rund 80 Versorgernetzen in Betrieb genommen und setzt weitere Projekte in mehr als 100 Netzgebieten um.
Vrey ist als wettbewerblicher Messstellenbetreiber selbst im Markt aktiv. Pahmeier sagt, die Zusammenarbeit mit Netzbetreibern werde besser, doch die Abläufe seien weiterhin aufwendig. "In der Praxis scheitert es leider immer wieder an fehlenden Kapazitäten, unzureichenden IT-Systemen und nicht ausreichend standardisierten Prozessen auf der Seite der Netzbetreiber."
Besonders deutlich werde das bei der Einrichtung einer Messlokation für den Erzeugungszähler. Der Netzbetreiber muss sie zunächst in seinem IT-System anlegen. Bei manchen dauere das lange.
Teilweise schlügen Netzbetreiber vor, zunächst einen Zähler des grundzuständigen Messstellenbetreibers einzubauen, wieder auszubauen und erst danach den Zähler des wettbewerblichen Anbieters zu setzen. Pahmeier nennt das Vorgehen "offensichtlich unpraktikabel".
Auch nach der Übermittlung der Teilnehmerdaten würden Projektbeteiligte teils wochenlang warten, bis Netzbetreiber die Berechnungsformeln für die Stromzuordnung einrichteten. Das verlängere die Wartezeit für die Kundinnen und Kunden.
Individuelle Sonderwege bleiben nötig
Pahmeier hält die Übersicht von VNB Transparenz deshalb grundsätzlich für eine treffende Beschreibung der Herausforderungen. Die zugespitzten Einstufungen könne er aber nicht immer bestätigen: Vrey selbst habe auch Projekte bei Netzbetreibern umgesetzt, die auf der Plattform als "Verhinderer" gelisten würden.
Umgekehrt sei "massentauglich" teilweise zu hoch gegriffen, weil auch dort Dienstleisterwissen und individuelle Sonderwege nötig seien, meint der Unternehmenschef. Insgesamt beobachte er jedoch eine wachsende Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Software kann fehlende Standards nicht ersetzen
Auch der Softwareanbieter Wilken sieht die fehlende Standardisierung als zentrales Hindernis. Das Unternehmen aus dem schwäbischen Ulm entwickelt unter anderem Software für Stadtwerke und Netzbetreiber. Nach Angaben von Dominik Reinert, Director Utility Industries, betreut das Unternehmen mehr als 400 Versorger. Eine einstellige Zahl dieser Kunden setze die GGV mit Wilken-Software um.
Die Software könne Messdaten verarbeiten und Verbrauchsmengen nach den vereinbarten Regeln aufteilen. Doch viele Abläufe müssten die Marktpartner weiterhin individuell abstimmen. Dazu zählten Teilnehmer- und Lieferantenwechsel, die Übermittlung der Aufteilungsregeln und der Austausch von Mengeninformationen.
"Solange keine marktweit standardisierten Prozesse und Datenaustauschformate etabliert sind, bleibt der manuelle Abstimmungsaufwand ein wesentlicher Hemmschuh für eine breite Skalierung der GGV", sagt Reinert. Die GGV lasse sich bislang nicht durchgängig über die Marktkommunikation (MaKo) abbilden. Wilken führe deshalb weitere Funktionen schrittweise in die Standardsoftware ein, sobald sich die Anforderungen klärten.
Wohnungswirtschaft fordert Umdenken
Zustimmung zu der Übersicht von VNB Transparenz komtm derweil aus der Wohnungswirtschaft. Michel Böhm, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat Energie, Bauen, Technik beim Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW), nennt die Übersicht die bislang umfassendste Darstellung der praktischen Umsetzung. Die geschilderten Probleme deckten sich mit Rückmeldungen aus der Wohnungswirtschaft. "Tatsächlich agiert ein Großteil der Verteilnetzbetreiber bei der Umsetzung von GGV-Projekten bislang eher als Verzögerer denn als Ermöglicher", so Böhm.
Er sieht ähnliche Konflikte auch bei anderen dezentralen Versorgungslösungen. Im laufenden Verfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) könnten die bislang vorgeschlagenen starren Grundpreisbestandteile GGV und Mieterstrom wirtschaftlich benachteiligen, argumentiert Böhm. Der GdW fordert, dezentrale Lösungen zu ermöglichen. Netzbetreiber sollten sich "stärker als Partner der Energiewende" verstehen.
Westfalen Weser Netz widerspricht
Von Seiten der Netzbetreiber gibt es teilweise auch Unverständnis, was die Einstufung auf VNB Transparenz angeht. Westfalen Weser Netz etwa weist die Einstufung als "Verhinderer" auf ZFK-Anfrage zurück. Das Unternehmen erfülle alle Pflichten, die § 42b EnWG dem Verteilnetzbetreiber auferlege, in vollem Umfang.
Dazu gehöre ausdrücklich, dass wettbewerbliche Messstellenbetreiber GGV-Projekte im Netzgebiet umsetzen könnten. Die Zusammenarbeit mit ihnen sei gelebte Praxis; auch die eigenständige Abrechnung von Messwerten ermögliche der Netzbetreiber.
Westfalen Weser Netz stehe bereits mit VNB Transparenz im Austausch. Die negative Bewertung einer einzigen Person rücke die Maßnahmen des Unternehmens bei knapp 700.000 Kundinnen und Kunden in ein schlechtes Licht, kritisiert der Netzbetreiber.
Die Plattform stützt ihre Einstufung auf Rückmeldungen aus der Praxis; eine behördliche Bewertung ist sie nicht. Westfalen Weser Netz hält die Kriterien und das Ergebnis dennoch für nicht nachvollziehbar.
Berlin bündelt den Prozess
Derweil hat Stromnetz Berlin als wohl bisher einziger Netzbetreiber eine digitale Anmeldestrecke für die GGV freigeschaltet. Über das Portal können Anlagenbetreibende neue Photovoltaikanlagen anmelden, Messkonzepte ändern und später die Teilnehmenden verwalten. Der Netzbetreiber beschreibt zehn Schritte – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur laufenden Verwaltung.
Wer Stromnetz Berlin als grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt, kann die betroffenen Messstellen nach Angaben des Unternehmens ohne zusätzliche Einbaukosten mit intelligenten Messsystemen ausstatten lassen. Änderungen an der Teilnehmerliste sind einmal im Monat möglich; sie müssen mindestens 14 Kalendertage vor dem gewünschten Starttermin eingereicht werden.
Das Portal bündelt die Anmeldung, nimmt den Beteiligten aber nicht alle Aufgaben ab. "Wir stellen keine berechneten PV-Strommengen je Teilnehmenden bereit", heißt es beim Netzbetreiber.
Dabei fehlen gerade bei der Verarbeitung und Aufteilung der Messwerte noch Standards, wie Reinert von Wilken betont. Ob die Umsetzung von GGV-Projekten in Berlin dann künftig wirklich "massentauglich" erfolgt, bleibt offen.
