Während auf der Regulierungsebene noch um Agnes-Entwürfe und Prosumeraufschläge gerungen wird, haben einige Stadtwerke längst begonnen, Nägel mit Köpfen zu machen. Mieterstrom und andere Versorgungskonzepte vor Ort ermöglichen, dass auch Kunden jenseits der klassischen Einfamilienhäuser von der Energiewende profitieren.
Doch die Erfahrungen zeigen auch: Keines der verfügbaren Modelle passt überall. Entscheidend sind die Gebäudestruktur, die Eigentümerverhältnisse und bisweilen auch das Verhältnis zum Netzbetreiber vor Ort. Ein Überblick.
Schwerte: Fokus auf Mieterstrom
Manchmal liegt der Erfolg in der Beziehung. "Wenn der Draht zur Wohnungsbaugenossenschaft gut ist, fällt die Abstimmung leichter", sagt Benjamin Kott, Referent Technik bei den Stadtwerken Schwerte (Nordrhein-Westfalen). "Dann kann man an einzelnen technischen Punkten gezielt feilen."
Der kommunale Versorger aus dem östlichen Ruhrgebiet hat 23 Gebäude mit Mieterstrom ausgestattet. Die Teilnahmequote liegt bislang bei nahezu hundert Prozent. "Der Mieter bekommt bei uns den günstigsten Preis", sagt Sonja Bruske, Leiterin Markt und Kunde bei den Stadtwerken Schwerte. "Gleichzeitig rechnet sich das Modell für uns wirtschaftlich."
Doch der Weg dorthin ist aufwendig. Die bisher realisierten Anlagen leisten meist zwischen 50 und 100 Kilowattpeak (kWp), was komplexe Messkonzepte und Lastgangmessungen voraussetzt. "Das Messkonzept ist immer teuer und komplex", erklärt Kott. "Es muss mit dem Elektriker so abgestimmt werden, dass die Anlage gebaut und der Strom anschließend sauber abgerechnet werden kann."
Besonders heikel ist die Frage, ob eine Versorgung mit mehreren Gebäudeteilen rechtlich als Kundenanlage eingestuft werden kann oder ob eine Netzdurchleitung entsteht, wodurch Netzentgelte fällig würden. Schwerte setzt deshalb auf risikoarme Planung und konzentriert sich auf Objekte mit mindestens acht bis zehn Wohneinheiten.
Bonn: Der Pionier bei der GGV
Anders ist der Ansatz in Bonn. Die dortigen Stadtwerke setzen inzwischen ihr zehntes Projekt mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) um. Das Modell funktioniert anders als Mieterstrom: Die Mieter behalten ihren bisherigen Reststromlieferanten und schließen zusätzlich einen Vertrag für den Solarstrom vom eigenen Gebäudedach ab. Die Stadtwerke errichten, finanzieren und betreiben die Photovoltaikanlage über 20 Jahre.
Der Solarstrom kostet die Bewohner dabei dauerhaft 25 Cent brutto je Kilowattstunde, eine Grundgebühr fällt nicht an. Die Verteilung erfolgt dynamisch nach Viertelstundenintervallen – jeder kann mitmachen, niemand muss. "Damit ein Projekt funktioniert, muss das Verhältnis zwischen Anlagengröße und Verbrauch im Gebäude stimmen", sagt Stefan Haupt, zuständig für den Vertrieb erneuerbarer Energien bei den Stadtwerken Bonn. Gewerbeeinheiten, Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur erhöhten die Abnahme und verbesserten die Wirtschaftlichkeit.
"Die Abrechnung ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für die GGV", so Haupt weiter. "Wir müssen wissen, wie viel die Anlage erzeugt und wie viel die einzelnen Verbraucher in den jeweiligen Viertelstunden abnehmen."
Technisch sehen die Stadtwerke Bonn das als beherrschbar – die große Sorge gilt dem Agnes-Entwurf. "Wenn der Prosumeraufschlag in der derzeit diskutierten Form kommt, wäre das Thema GGV komplett tot", sagt Haupt. Der Vorschlag der Stadtwerke Bonn: den Aufschlag an der Einspeisestelle ansetzen, nicht an jedem einzelnen Verbrauchszähler.
Das bestätigen auch andere in der Branche. Max Hülser, Vertriebschef beim Abrechnungsdienstleister Metiundo, warnt: Der Agnes-Entwurf wirke faktisch bereits heute, lange vor 2029, weil Stadtwerke GGV-Projekte ohne regulatorische Sicherheit gar nicht erst angingen.
Stawag setzt auf Bilanzkreismodell
Einen anderen Weg geht die Stawag, der kommunale Versorger aus Aachen. Gemeinsam mit der Stadt Aachen nutzt das Unternehmen einen gemeinsamen Bilanzkreis: Photovoltaikanlagen auf Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden und weiteren städtischen Objekten speisen überschüssigen Strom ein; die Stawag ordnet ihn bilanziell den Verbrauchsstellen der Stadt zu und übernimmt die Reststromlieferung, wenn die Erzeugung nicht ausreicht. Physisch ändert sich dabei nichts – der Solarstrom fließt ins öffentliche Netz, die Gebäude beziehen ihren Strom wie gewohnt daraus.
Das Modell läuft seit rund drei Jahren. Ursprünglich waren bis zu 150 Erzeugungsanlagen und rund 1000 Entnahmestellen geplant; der Ausbau ist noch nicht abgeschlossen. Den entscheidenden Vorteil benennt Bernd Schmitz, verantwortlich für die Energiebeschaffung bei der Stawag: "Erzeuger und Verbraucher sind bei uns derselbe Akteur – die Stadt Aachen.
Dadurch entfallen viele abrechnungstechnische, vertragliche und organisatorische Fragestellungen, die in einem Quartier mit unterschiedlichen Eigentümern und Mietern geklärt werden müssten." Bei privaten oder gemischten Quartieren treffen unterschiedliche Interessen aufeinander: "Dann braucht man jemanden, der diesen Interessenausgleich organisiert", so Schmitz.
Auch technisch sei das Modell kein Selbstläufer: "Bis eine Anlage tatsächlich in Betrieb geht, kann es ein Geduldsspiel sein." Bei kleinen Anlagen können Fixkosten für Bilanzkreisbewirtschaftung, Messung und Abrechnung den Ertrag übersteigen. Das bestätigt auch Hülser vom Dienstleister Metiundo: Kommunale Liegenschaften seien der Idealfall. Die Grenzen lägen bei Messtechnik und Netzentgelten, die – anders als bei gebäudeinternen Lösungen – voll anfielen.
Kein Modell für alle Bedingungen
Mieterstrom, GGV, Bilanzkreismodell – alle drei Ansätze haben ihre Berechtigung, aber auch klare Voraussetzungen. Christoph Landeck von der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) beobachtet, dass viele Stadtwerke inzwischen pragmatisch vorgehen: Mieterstrom im Einzelgebäude, wo die Rahmenbedingungen stimmen; komplexere Modelle nur, wo Struktur und Wirtschaftlichkeit es erlauben.
Pauschal zurückstellen würde er letztere dennoch nicht, gerade wenn neben Strom auch Wärme, Ladeinfrastruktur und Speicher eingebunden werden könnten. Ähnlich sieht das Frederik Pfisterer vom Abrechnungs-Softwareabieter Solarize. "Stadtwerke sollten komplexere Quartierslösungen nicht vorschnell hintenanstellen." Er rät kommunalen Versorgern deshalb, bei konkreten Projekten den Verteilnetzbetreiber früh einzubinden und Eigentums- sowie Wartungsfragen eindeutig zu regeln.
Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst in der Oktober-Ausgabe 2026 der ZFK. Zum E-Paper geht es hier.