Strom

Hilfen für Steinkohle-Kraftwerksstandorte können fließen

Strukturschwache Steinkohle-Standorte sollen gefördert werden. Bund und Länder haben dazu nun eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Die Mittel sind bereits in den Haushalt 2021 eingeplant.
10.08.2021

Der Kohleaussteig umfasst auch Steinkohlekraftwerke, die betroffenen Regionen sollen Unterstützung bei der Gestaltung des Post-Kohle-Zeitalters bekommen.

Die im Zuge des Kohleausstiegs vom Bund zugesagten Finanzhilfen für strukturschwache Steinkohle-Kraftwerksstandorte können fließen. Der Bund und die betroffenen Länder hätten dazu eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit. Insgesamt stünden bis 2038 knapp 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Bund habe bereits im Haushalt für 2021 Mittel eingestellt, damit die Fördermaßnahmen zügig begonnen werden könnten.

Laut dem Investitionsgesetz Kohleregionen entfallen von den Hilfen 662 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen erhält 157 Millionen, das Saarland 128,5 Millionen und Mecklenburg-Vorpommern 52,5 Mio. Euro. Niedersachsen erhält darüber hinaus für das ehemalige Braunkohlerevier im Landkreis Helmstedt bis zu 90 Mio. Euro.

Förderanteil bis zu 90 Prozent

Das Geld soll in Kommunen gehen, in denen Steinkohlekraftwerke eine wirtschaftlich wichtige Rolle spielen und die vorzeitig abgeschaltet werden. Erste Steinkohlekraftwerke sind bereits zu Beginn dieses Jahres vom Netz gegangen. Mit dem Geld können die Länder Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur umsetzen. Der Förderanteil des Bundes beträgt den Angaben zufolge bis zu 90 Prozent. (dpa/lm)