Ab 1. Januar müssen Energiehändler und Mineralölgesellschaften für Brenn- und Treibstoffe CO2-Zertifikate erwerben.

Ab 1. Januar müssen Energiehändler und Mineralölgesellschaften für Brenn- und Treibstoffe CO2-Zertifikate erwerben.

Bild: © Gert Altmann/Pixabay

Die Bundesregierung will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Klimaneutralität bis 2045 und eine deutliche Treibhausgasminderung in den Jahren zuvor. Damit das klappt, soll der CO2-Preis ab 2022 von derzeit 25 Euro pro Tonne auf 45 Euro angehoben werden. Durch die Mehreinnahmen könnte die EEG-Umlage halbiert werden, rechnet Agora Energiewende vor.

Der Think-Tank rechnet durch die Anhebung mit Mehreinnahmen von 4,5 Mrd. Euro. Werden diese genutzt, um die EEG-Umlage zu senken, könnte diese bereits 2022 von derzeit 6,5 Cent auf 2,5 Cent pro kWh sinken. Damit läge die Umlage wieder auf dem Niveau von 2010.

Ohne Verschärfung 1,4 Cent pro kWh weniger

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht bereits heute vor, Einnahmen aus dem CO₂-Preis für die Senkung der EEG-Umlage zu nutzen. So sollten die Mehreinahmen aus dem Anstieg des CO₂-Preises auf 30 Euro im kommenden Jahr in Höhe von 3,6 Mrd. Euro bereits eine Reduzierung der EEG-Umlage um 1,4 auf 3,8 Cent je kWh bewirken. Weitere 1,3 Cent Reduktion ergäben sich aus den Mehrerlösen eines CO₂-Preises von 45 Euro pro Tonne.

Unter Annahme eines Börsenstrompreises von 60 Euro pro MWh kann der Haushaltsstrompreis durch die derzeit diskutierte Anhebung um 2,4 Cent je kWh sinken. Das bedeutet für einen Vier-Personen-Haushalt Einsparungen in Höhe von gut 80 Euro im Jahr. „Ein höherer CO₂-Preis bei gleichzeitiger Senkung des Strompreises ist sozial gerecht, da die unteren Einkommensgruppen davon profitieren“, sagt Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. Höhere Einkommensgruppen hätten in der Regel größere Autos mit höherem Verbrauch. „Sowohl klimapolitisch als auch sozialpolitisch gilt: CO₂-Preis rauf, Strompreis runter – und die höheren CO₂-Kosten nicht den Mietern, sondern den Vermietern anlasten.“ Letztere hätten es in der Hand, in eine neue, CO₂-arme Heizung zu investieren.

Anpassung Brennstoffemissionshandelsgesetz angehen

Um die Umsetzung des Vorschlags zum 1. Januar 2022 zu ermöglichen, empfiehlt Agora Energiewende, eine entsprechende Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes gleichzeitig mit der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. „Der Bundestag hat es in der Hand: Parallel zur Novelle des Klimaschutzgesetzes sollte er jetzt auch die Chance ergreifen, den CO₂-Preis moderat zu erhöhen, um so die EEG-Umlage drastisch zu senken“, betont Graichen. (lm)

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