Strom

Nächste Rüge für BEV

Nachdem die BNetzA vor wenigen Tagen ein Aufsichtsverfahren gegen die BEV eingeleitet hat, bekommt der Billigstromanbieter nun auch Ärger mit der Verbraucherzentrale.
23.01.2019

Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft steht stark in der Kritik: erst das Aufsichtsverfahren durch die BNetzA, jetzt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale.

Das Geschäftsmodell der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) ist höchst fragwürdig: Der Discountanbieter verspricht eine Preisgarantie, kündigte aber für Februar massive Preiserhöhungen an. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Unternehmen nun abgemahnt.

Die BEV hat in den vergangenen Wochen versucht, ihren Kunden eine "einvernehmliche" Preiserhöhung unterzuschieben. Trotz Preisgarantie sollten Verbraucher nun freiwillig einer vorzeitigen Preisanhebung zustimmen. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte aktiv sein Veto einlegen. Keine Reaktion würde ansonsten als…

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