Das Geschäftsmodell der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) ist höchst fragwürdig: Der Discountanbieter verspricht eine Preisgarantie, kündigte aber für Februar massive Preiserhöhungen an. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Unternehmen nun abgemahnt.
Die BEV hat in den vergangenen Wochen versucht, ihren Kunden eine "einvernehmliche" Preiserhöhung unterzuschieben. Trotz Preisgarantie sollten Verbraucher nun freiwillig einer vorzeitigen Preisanhebung zustimmen. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte aktiv sein Veto einlegen. Keine Reaktion würde ansonsten als stillschweigendes Einvernehmen gewertet werden, zitiert die Verbraucherzentrale das Erhöhungsschreiben.
Verbraucher sollten trotz fehlender Rechtsgrundlage reagieren
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist bereits vergangene Woche gegen diese intransparenten Methoden vorgegangen und hat ein Aufsichtsverfahren eingeleitet. Die Verbraucherzentrale hat nach zahlreichen Beschwerden nun einen blauen Brief verschickt und den Versorger aufgefordert, die unlauteren Handlungen zu unterlassen.
Betroffenen rät die Verbraucherzentrale NRW, auf das Schreiben zu reagieren. Zwar habe es keine rechtliche Gültigkeit, aber wurden erst einmal überhöhte Abschläge eingezogen, sei es schwer, sein Geld zurückzubekommen. (ls)


