Bild: © Schlierer/stock.adobe.com

Plötzlich, im Herbst 2017, stand es da, das Gebot für Regelenergie in Höhe von 77.777 Euro pro Megawattstunde. Und die  Übertragungsnetzbetreiber mussten diesen Mondpreis sogar zahlen, weil der anonyme Bieter eine Schwäche des Mechanismusses ausgenutzt hatte – die reine Orientierung der Reihenfolge bei den Zuschlägen am Leistungspreis. Liegt er bei Null, kann der Anbieter beim Arbeitspreis in die Vollen gehen. Die Bundesnetzagentur reagierte und zog zum Jahreswechsel  einen Deckel bei 9999 Euro ein. Nun wird das System erneut reformiert und ein Mischpreisverfahren eingeführt.

Ziel der neuen Regelung sei es, bei der Beschaffung von Regelenergie den Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise zu erhöhen „und damit das Beschaffungssystem effizienter zu machen“. Den Zuschlag für ein Gebot für Sekundärregelung oder Minutenreserve gibt es dann auf Basis eines Mischpreisverfahrens. Berücksichtigt wird dabei neben dem Leistungspreis auch den Arbeitspreis.

Komplexer Gewichtungsfaktor

Es wird einen Gewichtungsfaktor geben, der bestimmt, wie stark der Arbeitspreis in den Zuschlagswert einfließt. Er entspricht laut Behörde der durchschnittlichen Aktivierungswahrscheinlichkeit von Geboten der jeweiligen Regelenergieart und werde für jedes Quartal auf Grundlage der vergangenen zwölf Monate neu berechnet. Bei Geboten mit gleichem Zuschlagswert entscheidet der niedrigere Leistungspreis. Ist auch der Leistungspreis gleich, werden die Gebote in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Deckelung bei 9999 Euro ist damit überflüssig, hofft die Bundesnetzagentur. Die Regelung startet zum 12. Juli, dem Tag, an dem auch weitere Änderungen wie die Umstellung auf eine kalendertägliche Ausschreibung im Bereich Sekundärregelung und Minutenreserve in Kraft treten. (wa)

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