Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Mittwoch die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Abschnitt West der Höchstspannungsleitung Pulgar–Vieselbach begonnen. Die Strecke beginnt in Bad Sulza und endet bei Vieselbach. Von den vorgeschlagenen Korridoren werden die Bundesländer Thüringen und Sachsen-Anhalt berührt.
Die rund 100 km lange Stromleitung verbindet die Netzverknüpfungspunkte Pulgar in Sachsen und Vieselbach in Thüringen. Durch einen überwiegenden Ersatzneubau der bestehenden Freileitung soll die Übertragungskapazität zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen erhöht werden. Die Inbetriebnahme der Stromleitung ist für Ende 2023 vorgesehen.
Nicht nur im Internet
Die BNetzA hat die Unterlagen für den Abschnitt West am Mittwoch unter www.netzausbau.de/beteiligung13-w veröffentlicht. Außerdem sind sie bis zum 16. August 2019 an folgenden öffentlichen Orten ausgelegt:
- Bonn Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
- Apolda Landratsamt Weimarer Land, Untere Bauaufsichtsbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
- Erfurt Bundesnetzagentur, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt
- Sömmerda Landratsamt Sömmerda, Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung und Denkmalschutz, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda.
Stellungnahmen der Betroffenen
Bürgerinnen und Bürger, Umweltvereinigungen sowie die betroffenen Behörden können bis zum 16. September 2019 zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die BNetzA einen Erörterungstermin durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern besprechen.
Abschließend wird die Bundesbehörde alle Argumente abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Korridor festlegen, in dem die Leitung später verlaufen wird. Der genaue Verlauf der Leitung in diesem Korridor wird in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Eingereichte Unterlagen sind vollständig
Die BNetzA hat am 28. Juni 2019 die von 50Hertz Transmission eingereichten Unterlagen für vollständig erklärt. Sie basieren auf dem von der Behörde im Mai 2018 festgelegten Untersuchungsrahmen. Neben der Raumverträglichkeitsstudie und der Strategischen Umweltprüfung beinhalten die Dokumente Untersuchungen zum Arten- und Gebietsschutz. Ebenso ist eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil der Unterlagen.
Im Ergebnis ihrer Untersuchungen hat der Vorhabenträger die verschiedenen alternativen Verläufe miteinander verglichen und einen Trassenkorridor vorgeschlagen. Dieser entspricht dem Korridor, der bereits im Antrag auf Bundesfachplanung vorgeschlagen wurde. (hp)



