Wenn die fossilen Kraftwerke aus dem System fallen, wird die Frequenzhaltung im Netz schwieriger, da die sogenannten "rotierenden Massen" abnehmen.

Wenn die fossilen Kraftwerke aus dem System fallen, wird die Frequenzhaltung im Netz schwieriger, da die sogenannten "rotierenden Massen" abnehmen.

Bild: © Bruno Maul/AÜW

Im Grundsatz hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus die Zustimmung der meisten Fachleute gefunden, teilte die Redaktion des Deutschen Bundestags mit. Allerdings habe es im Detail zahlreiche Änderungsvorschläge gegeben. Dies ergab eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter dem Vorsitz von Klaus Ernst (Die Linke).

"Trotz großer Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen und Netzbetreibern hinkt der Netzausbau den bisherigen Planungen hinterher", heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein wesentlicher Grund hierfür seien die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Deshalb soll jetzt das "Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz" (Nabeg) novelliert werden. Vorgeschlagen werden zudem Änderungen in weiteren Gesetzen wie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dabei gehe es in erster Linie um die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen. "Wichtigster Ansatzpunkt" sei dabei "die bessere Verzahnung der verschiedenen Planungsschritte", heißt es.

Neue Technik statt Abregeln

Für Martin Grundmann von der Arge Netz ist der beschleunigte Ausbau der Stromnetze auf allen Spannungsebenen "unverzichtbar – aber eben nicht die einzige Option, den Strom aus erneuerbaren Energien nutzbar zu machen". Vielmehr sei es notwendig, den erzeugten regenerativen Strom "vor Ort wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen". Dies sei bei Engpässen im Netz sinnvoller als abzuregeln. Er verwies auf Technologien, mittels derer der Strom vor Engpässen in andere Energieträger und Energieformen umgewandelt wird, "sodass die Sektoren Wärme und Mobilität dekarbonisiert werden".

Matthias Otte von der Bundesnetzagentur befand, der Gesetzentwurf könne "insbesondere für neu hinzukommende und noch nicht begonnene Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Ausbaus der Übertragungsnetze leisten". Wichtig sei die Möglichkeit, künftig in bestimmten Fällen auf die "Bundesfachplanung" zu verzichten. Bisher sei das für Vorhaben in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur nicht möglich. Überdies bedeute eine klarstellende Regelung für Entschädigungszahlungen an Grundstückseigentümer einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung.

Artenschutz-Datenbank gefordert

Professor Norbert Wimmer nannte die umweltrechtlichen Prüfungen "ungeheuer aufwendig". Er sah hier Möglichkeiten zur Beschleunigung, ohne Umwelt-Standards abzusenken. So empfahl er die Einrichtung einer Artenschutz-Datenbank, um die Vorgaben schneller auffinden zu können. Die Daten müssten nicht immer neu erfasst, sondern nur noch aktualisiert werden. Außerdem empfahl er Handreichungen für die Prüfungen, um die Abarbeitung zu erleichtern. Seine Bewertung des Gesetzentwurfs: "Auch Gutes kann man sicherlich noch besser gestalten."

Michael Wübbels, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen begrüßte grundsätzlich, dass Verteilnetzbetreiber mit dem in dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen "eine größere Rolle bei der Gewährleistung der Systemstabilität und der Netzsicherheit zukommt". Er verwies darauf, dass alle Kosten, die Verteilnetzbetreibern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bezogen auf das Gesetz zusätzlich entstehen, regulatorisch anerkannt und die Netzentgelte weitergereicht werden müssten.

VKU: Kein kompletter Zugriff für Übertragungsnetzbetreiber auf EE- und KWK-Anlagen

Zuvor hatte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche nochmals dafür plädiert, den geplanten vollständigen Zugriff auf Erneuerbare- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) für Betreiber von „Stromautobahnen“ zu überdenken. Dies hätte folgenschwere negative Konsequenzen für die Netzstabilität, so Reiche
 
„Die zunehmend dezentrale Energieerzeugung bedingt, dass Strom nicht mehr primär über Hochspannungsleitungen, sondern über viele dezentrale örtliche Stromnetze eingespeist wird. Um auf die schwankende Stromeinspeisungen von Windparks oder Solaranlagen im Netz reagieren zu können, sollten Angebot und Nachfrage von Energie im besten Fall vor Ort ausgeglichen werden. Ähnlich einer örtlichen Verkehrsleitstelle weiß der Verteilnetzbetreiber am besten, wo Engpässe sind und wie er Energiemengen in seinem Netzgebiet steuern und effizient ausgleichen kann“, bekräftigte die VKU-Hauptgeschäftsführerin in einer Pressemitteilung.

Bundesrat unterstützt VKU-Position 

Reiche weiter: „Die aktuell vorgesehenen Zugriffsrechte würden eine aktive Rolle der Verteilnetzbetreiber bei Redispatch-Maßnahmen in ihrem Netzgebiet von vornherein verhindern. Dabei haben nur sie umfassende Kenntnisse darüber, welche Anlagen in ihrem Gebiet verfügbar sind. Nicht der Übertragungsnetzbetreiber sollte bis in den letzten Winkel Anlagen steuern dürfen, sondern die Akteure vor Ort.“ Das habe auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 15. Februar 2019 erkannt: "Er fordert, dass die Verteilnetzbetreiber in einem dezentralen Energiesystem verstärkt Systemverantwortung übernehmen müssen. Sprich: Anlagen für den Redispatch zuerst lokal, dann regional und danach erst überregional einzusetzen", so Reiche.
 
Sie forderte eindeutige Regelungen, damit für die Abstimmung der Netzbetreiber unter sich. Jede Netzebene müsse handlungsfähig bleiben. Aufgabe, Verantwortung und Entscheidungshoheit für den Einsatz von Flexibilität müssten zu jedem Zeitpunkt beim jeweiligen Anschlussnetzbetreiber liegen. "Dazu gehören in Zukunft auch Redispatch-Maßnahmen auf den Netzebenen unterhalb der Übertragungsnetze", forderte Reiche

Verfassungsrechtliche Kritik

Der Rechtsanwalt Wolfgang Baumann vertrat die Auffassung, der Gesetzentwurf zeige, dass die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten "stets mit der Reduzierung von Rechtsschutz, der Reduzierung von Informationsbereitstellung gegenüber der Öffentlichkeit und einer Absenkung des Umweltschutzniveaus" einhergingen. Sein Befund: "Diese Entwicklung ist aus verschiedenen rechtlichen, unter anderem auch verfassungsrechtlichen Gründen als kritisch anzusehen." Deshalb sei der Gesetzentwurf in der vorgeschlagenen Form und Ausgestaltung abzulehnen. Das Vorhaben werde ein "Rohrkrepierer für die Akzeptanz der Projekte". Der Widerstand werde wachsen. Die Verkürzung von Rechten werde nicht zu einer Beschleunigung beitragen.

Stefanie Ropenus  von Agora Energiewende  hob an dem Gesetzentwurf unter anderem als besonders positiv hervor, dass die Einbeziehung von Leerrohren in das Planfeststellungsverfahren eine vorausschauende Netzplanung über Zeithorizont von 2030 hinaus erlaube. Zudem könne die systematische Erfassung von Netzausbauhemmnissen, Verzögerungsrisiken und Abhilfemaßnahmen die praktische Umsetzung beschleunigen. (sg)

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