Mit zunehmendem Ausbau der Erneuerbaren steigt auch der Bedarf nach kurzfristigen Flexibilitäten. Hier können Batteriegroßsspeicher eine wichtige Rolle spielen. Doch Engpässe beim Netzanschluss verzögern Speicherprojekte oder sorgen sogar dafür, dass sie vollständig scheitern.
Der Netzbetreiber Bayernwerk Netz hat sich nun einen neuen Ansatz überlegt und mehrere Standorte im eigenen Netzgebiet veröffentlicht, an denen der Anschluss einer netzdienlichen Energiespeicheranlage grundsätzlich möglich ist. Nach abgeschlossener Testphase sollen weitere Standorte veröffentlicht werden, wie die Eon-Tochter mitteilt.
Die Standorte sind an der Netzebene 4 ‒ zwischen Hoch- und Mittelspannung ‒ angesiedelt. Bayernwerk Netz setzt Speicher mit einer Leistung zwischen 15 und 20 Megawatt (MW) voraus. Zudem muss es sich mindestens um Zwei-Stunden-Speicher handeln.
Die Netz-Sparte von Bayernwerk richtet sich mit der Veröffentlichung an externe Speicherprojektierer sowie -betreiber, wie ein Unternehmenssprecher erklärt. In individuellen Gesprächen mit den Interessenten soll anschließend die Fahrweise der Speicher besprochen werden. Ein Entgegenkommen, etwa bei der Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ), ist nach Unternehmensangaben hingegen nicht angedacht.
Anreize für netzdienlichen Einsatz
Derzeit ist es rechtlich für Netzbetreiber schwierig, den netzdienlichen Einsatz von Batteriespeichern finanziell zu belohnen. Die Kosten hierfür zählen zu den operativen Kosten des Netzbetreibers und werden innerhalb einer Regulierungsperiode nicht angepasst, wie Energieberatung E-Bridge Consulting, der Netzbetreiber Wemag Netz und der Speicherspezialist Kyon Energy in einem gemeinsamen Fachartikel ausführen.
Für Speichertreiber lohnt es sich vor allem, Anlagen sowohl am Regelleistungs- als auch am Spotmarkt zu vermarkten. Die Netzauslastung ist für Netzbetreiber daher schwer zu prognostizieren, entsprechende Reserven müssen im Netz vorgehalten werden. Die rein marktorientierte Fahrweise kann zudem zu mehr entschädigungspflichtigen Redispatch-Maßnahmen führen, wenn bestehende Netzengpässe verschärft werden.
Hohe Anschlusskosten
Hinzu kommt, dass für Speichersysteme, anders als für Wind- und PV-Anlagen bislang Netzanschlusspflicht laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestand. Dies hat sich mit dem Inkrafttreten des Solarpaketes I jedoch geändert. Die besonderen Vorteile eines EE-Anschlusses nach § 8 EEG genießen netzgekoppelte Batteriespeicher jedoch weiterhin nicht.
Es ist daher noch offen, ob dadurch künftig mehr neue Speicher angeschlossen werden können. Fehlende Netzanschlüsse oder zu hohe Netzanschlusskosten gehören zu den wesentlichen Gründen, weshalb Batteriespeicherprojekte derzeit scheitern. (jk)
Zur Veröffentlichung von Bayernwerk Netz geht es hier.



