Durch die geplante Abstandsregelung sehen die Verbände den Ausbau der Windenergie in Deutschland gefährdet und regen zum Handeln an.

Durch die geplante Abstandsregelung sehen die Verbände den Ausbau der Windenergie in Deutschland gefährdet und regen zum Handeln an.

Bild: © TimberTower

Die Bundesnetzagentur startete am Mittwoch (15. August) die Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und – separat – für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2018.

Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot im Jahr 2018 nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,30 Cent pro kWh. Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen etwa 670 MW. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde etwa 311 MW bezuschlagt werden. Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-4 veröffentlicht.

Steigende Zuschlagswerte

Bei der zweiten Ausschreibungsrunde im Juni lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 5,73 Cent pro kWh. Dieses Niveau übertraf die Förderhöhe in der ersten Runde im Februar dieses Jahres mit 4,73 Cent pro kWh deutlich. Die Ergebnisse der dritten Runde vom 1. August sind noch nicht veröffentlicht. 

Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für diesen Termin 8,75 Cent pro kWh. Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen etwa 182 MW. Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen18-3 veröffentlicht.

Zuschlagswert im Juni lag bei 4,59 Cent pro kWh

Bei der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 vom Juni kam es zu einem  durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert von 4,59 Cent pro kWh (Vorrunde 4,33 Cent pro kWh). Der höchste Zuschlagswert betrug 4,96 Cent pro kWh. (al)

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