Strom

Neue Klimaschutzziele: BDEW legt PV-Strategie vor

Der Bundesverband plädiert für einen Ausbau von 150 GW Solarleistung bis 2030 – eine massive Anhebung im Vergleich zu den geplanten Zubaupfaden. Erreicht werden soll das durch umfassende Erleichterungen.
27.05.2021

Die Agrar-PV gehört neben schwimmenden Solarkraftwerken zu den Zukunftstechnolgien der Branche.

Der BDEW hat eine PV-Strategie vorgelegt, die sich am neuen Klimaziel – bis 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen – orientiert. Demnach soll der Ausbau von derzeit angestrebten 100 GW bis 2030 auf 150 GW angehoben werden. Erreicht werden soll das weitgehend über den Abbau bürokratischer Hemmnisse, bundeseinheitliche Regelungen und die finanzielle Beteiligung der Kommunen.

Eine der wesentlichen Stellschrauben für einen PV-Boom in Deutschland liegt aus Sicht des BDEW in der Novellierung der Ausschreibungen für Dachanlagen. Diese wurden erst mit dem EEG 2021 eingeführt und sehen vor, dass Dachanlagen ab 750 kWp verpflichtend an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Für Anlagen ab 300 kWp ist die Teilnahme freiwillig.

Eigenversorgung trotz Ausschreibung möglich

Der Bundesverband will nun das jährliche Ausschreibungsvolumen in diesem neuen Segment deutlich erhöhen. Nach Probeausschreibungen in 2021 und 2022 soll das Volumen ab 2023 auf einem erhöhten Niveau weitergeführt werden. Um Formfehler und damit ausgeschlossene Gebote zu vermeiden, soll die Bewerbung digitalisiert und vereinfacht werden.

Darüber hinaus sollen Eigenversorgungskonzepte ausdrücklich neben dem Ausschreibungssystem möglich sein. So soll ein Anreiz zur Nutzung der gesamten Dachfläche entstehen – auch, wenn nur ein Teil des Daches zur Eigenversorgung genutzt wird. Das gilt auch für anteilige Eigenversorgung, wenn Einspeisung und Verbrauch in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang getrennt erfasst und behandelt werden.

Länderöffnungsklausel zur Pflicht machen

Das EEG lässt es derzeit nicht zu, dass Teilnehmer der Ausschreibung den Strom neben der Einspeisung ins öffentliche Netz auch selbst verbrauchen – hier gilt entweder oder. Verschiedene Branchenkenner hatten bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens befürchtet, dass sich viele gewerbliche PV-Investoren aufgrund der neuen Regeln aus dem Geschäft zurückziehen werden. Für sie ist der Eigenverbrauch entscheidend für die Amortisation ihrer Anlage.

Um Flächen für den PV-Ausbau zu sichern, plädiert der BDEW weiter für die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Solarparks, ähnlich wie es bei der Windkraft bereits vorgeschrieben ist. Und auch die Länderöffnungsklausel, die bereits im EEG 2017 fixiert ist und den Ländern erlaubt, Grün- und Ackerflächen in benachteiligten Gebieten für den PV-Ausbau zu öffnen, soll durch eine bundeseinheitliche Regelung abgelöst werden. Allerdings nur, wenn sich die einzelnen Länder, die noch keinen Gebrauch von dieser Option machen, nicht dazu durchringen können. Auch für die Mieterstromprojekte, sowie Agrar- und Floating-PV, hat sich der BDEW einige Verbesserungen überlegt. Hier lesen Sie alle Vorschläge en detail: https://www.bdew.de/media/documents/1000_Die_Energiewende_braucht_einen_PV-Boom.pdf (lm)