Die Änderungen der Vorschriften zum Netzengpassmanagement ermöglichen insgesamt eine effizientere und sicherere Durchführung dieser. Damit sollen Kosten sinken, erklärt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.
Konkret geht es bei den geplanten Gesetzesänderungen darum, den Einspeisemanagement-Prozess in anderen Gesetzen im Themenbereich Energie zu regeln als bisher. Das heißt, statt bisher im EEG verankert, wird der Prozess in den Redispatch-Prozess, der im Energiewirtschaftsgesetz angesiedelt ist, überführt.
Keine Benachteiligung mehr von Erneuerbaren
Damit werden erneuerbare Energien und Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen sowie konventionelle Kraftwerke künftig in einem einheitlichen Regime zur Behebung von Netzengpässen durch die Netzbetreiber herangezogen. Damit verbunden ist eine Umstellung der gängigen Betriebsführung bei Netzbetreibern und Stromhändlern, beispielsweise in der Netzsystemführung und Abrechnung von Bilanzierungskreisen.
Neben mehr Effizienz verspricht sich die Bundesregierung damit das Ende einer Benachteiligung der Erneuerbaren- und KWK-Anlagen. Während beim Redispatch mit konventionellen Erzeugungsanlagen bereits heute ein gezielter bilanzieller Ausgleich durchgeführt werden könne, findet dies beim Einspeisemanagement nicht statt. Mit dem Redispatch und Einspeisemanagement und der ausdrücklichen Regelung eines Anspruchs auf bilanziellen Ausgleich werde diese Benachteiligung beendet, heißt es weiter.
Inkrafttreten zum Oktober 2020
Zur Frage eines effizienteren Redispatch' unter Einbeziehung von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen habe zudem das Bundeswirtschaftsministerium ein wissenschaftliches Gutachten beauftragt. Auf dessen Basis haben die Gutachter vorgeschlagen, die Abregelung von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen in den Fällen zuzulassen, in denen ein Vielfaches an Abregelung konventioneller Kraftwerke eingespart werden könne.
Die Regelungen sollen zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Nach Meinung der Regierung bleibt hier ausreichend Zeit, um die Regelungen der Anreizregulierungsverordnung zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen. Die Bundesregierung wolle im Gespräch mit Bundesnetzagentur, Verbänden und betroffenen Netzbetreibern eine angemessene Lösung für die Behandlung der entstehenden Kosten im Rahmen der Anreizregulierung erarbeiten.
Netzentgelte: Keine Kostenverschiebung zwischen Übertragungs- und Verteilnetzen
Die Auswirkungen auf die Netzentgelte seien jedoch vorab nicht exakt bezifferbar, so die Regierung. Da das System nun effizienter sei, sollten die Kosten für das Engpassmanagement unter sonst gleichen Umständen insgesamt sinken. Dies werde sich unter ansonsten gleichen Umständen entsprechend auf die Netzentgelte auswirken, heißt es in der Antwort. Eine wesentliche Verschiebung der Kosten zwischen den Übertragungs- und Verteilnetzen werde absehbar nicht erwartet.
Weiterhin trage der Netzbetreiber, der für die Behebung des Problems verantwortlich ist, die Kosten. Dies wird in der geplanten Neuregelung zum finanziellen Ausgleich unter den Netzbetreibern im EnWG klargestellt.
Kooperationen zur Komptetenzbündelung
Der Gesetzentwurf setzt nach Angaben der Bundesregierung auf praxistaugliche Lösungen. Verzichtet werde dabei auf allzu enge Vorgaben, die es den betroffenen Netzbetreibern erschweren würden, praktisch gut umsetzbare Lösungen für die Herausforderungen zu finden, heißt es weiter. Möglich seien unterschiedliche Modelle und Vereinbarungen zur Kooperation von Netzbetreibern untereinander.
So hätten Netzbetreiber die Option, durch Kooperations- und Dienstleistungsvereinbarungen ihre Kompetenzen zu bündeln. Netzübergreifende Datenaustausch- und Kooperationsprozesse bilden dabei die notwendige Grundlage für den weiteren systemverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und die netzübergreifende Umsetzung des Einspeisevorrangs.
Grenzüberschreitender Redispatch geplant
Die Prognosen der Verteilernetzbetreiber sollen dabei nicht als Referenzwert für den bilanziellen Ausgleich des Bilanzkreisverantwortlichen herangezogen werden. Man erachtet es für wichtig, dass jeder Akteur die Verantwortung und Risiken für die Verhaltensweisen und Maßnahmen trage, die in seinem Einflussbereich liegen.
Auch seien weitere Schritte auf europäischer Ebene geplant. So sehe die EU-Strommarkt-Verordnung vor, Redispatch in Zukunft grenzüberschreitend zu optimieren: Nationale Redispatchsysteme sollen – soweit technisch möglich – auch für ausländische Anlagen offen sein und regionale Systemkoordinatoren sollen die effizientesten und effektivsten Redispatchmaßnahmen in der gesamten Region identifizieren.
Die nationalen Übertragungsnetzbetreiber sollen die so identifizierten Maßnahmen dann umsetzen. Die Bundesregierung werde sich gemeinsam mit der Bundesnetzagentur dafür einsetzen, dass die neuen Regeln konsequent in diesem Sinne umgesetzt werden, heißt es weiter. (sg)


