Strom

NRW: Landeswassergesetz stärkt Wasserkraft

Das novellierte Landeswassergesetz soll den Bau von Wasserkraftwerken beschleunigen. Die zuständigen Behörden müssen die Wasserkraft zudem als öffentliches Interesse stärker einbeziehen.
30.04.2021

Die Wasserkraft stellt mit ihrer Grundlästfähigkeit eine wichtige Säule der Energiewende dar.

Das neue Landeswassergesetz (LWG)  in Nordrhein-Westfalen regelt  den Vorrang für die öffentliche Trinkwassernutzung, genauso wird allerdings das öffentliche Interesse am Erhalt und Ausbau der Wasserkraft betont. So sollen Wasserkraftwerke als wichtiger Teil der Energiewende künftig schneller genehmigt werden.

So setzt das LWG die Anforderungen der europäischen RED II um, sodass Genehmigungsverfahren innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt werden müssen. Für kleine Anlagen muss die zuständige Behörde innerhalb eines Jahres und bei größeren Anlagen innerhalb von zwei Jahren eine Entscheidung treffen.

Balance zwischen Ökologie und Energiewende

„Aufwendige und langwierige Verwaltungsverfahren führen dazu, dass selbst die Genehmigung von kleinen Wasserkraftanlagen und -mühlen oftmals viele Jahre dauert. Hierdurch werden Investitionen gehemmt und Klimaschutzprojekte unnötig verzögert. Auch dem Gewässerschutz ist dadurch nicht geholfen. Daher ist es zielführend, wenn die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden“, betont Philipp Hawlitzky, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW.

Zudem ist in der Gesetzesnovelle verankert, dass bei der Zulassung von Wasserkraftwerken nicht mehr nur der Klimaschutz berücksichtigt werden muss, sondern auch das öffentliche Interesse am Erhalt und dem Ausbau solcher Anlagen. Aus Sicht der Wasserkraftverbände in NRW hätten in der Vergangenheit ökologische Optimierungsinteressen an den Gewässern oftmals überwogen. Die Ziele für den Klimaschutz und die Energiewende würden es jedoch erforderlich machen, dass in Zukunft der Klimaschutz und die regenerative Energieerzeugung bei der Genehmigung von Wasserkraftanlagen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vermehrt in den Blick genommen werden. Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen derzeit knapp 450 Wasserkraftanlagen betrieben. (lm)