"Besonders vor dem Hintergrund des geringen Zubaus begrüßen wir, dass durch die Verankerung der 20 GW Offshore-Windenergie bis 2030 und 40 GW bis 2040 nun langfristige Planungssicherheit geschaffen wird". So kommentieren die Branchenorganisationen BWE, BWO, VDMA, WAB und die Stiftung Offshore-Windenergie in einer Pressemitteilung die am heutigen Freitag von der Deutschen Wind Guard veröffentlichten Offshore-Ausbauzahlen.
Demnach wurden im ersten Halbjahr 2020 lediglich 32 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 219 MW an das deutsche Netz angeschlossen. Dieser Wert entspricht rund 11 Prozent der installierten Leistung von 2 GW, welche die heimische Wertschöpfungskette im Jahr 2015 realisieren konnte. Damit lieferten in Deutschland nach aktuellem Stand 1.501 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 7.760 MW Offshore-Windstrom. Das Ausbauziel der Bundesregierung für 2020 sei bereits im 1. Halbjahr erreicht worden.
Volkswirtschaftlich effizientes Vergütungssystem schaffen
"Nicht zuletzt aufgrund der langen Vorlaufzeit von Offshore-Windparks haben wir lange davor gewarnt, dass uns eine Ausbaulücke bevorsteht. Nun stecken wir mitten drin", so die Branchenorganisationen. Die Herausforderung bestehe jetzt darin, diese Ausbaulücke so klein wie möglich zu halten und den Heimatmarkt für Offshore-Windenergie wieder nachhaltig und dauerhaft zu stärken.
Neben der gesetzlichen Verankerung der Langfristziele gehöre dazu auch die schnellstmögliche Ausschreibung der verfügbaren Flächen sowie die Wahl eines volkswirtschaftlich effizienten Vergütungssystems für zukünftige Offshore-Windprojekte. Die Grundlage dafür sollte zügig nach der Sommerpause und im Dialog mit der Branche geschaffen werden, heißt es in der Mitteilung.
Einführung von Differenzverträgen prüfen
Die Branchenorganisationen sprechen sich dafür aus, die Einführung von Differenzverträgen "ernsthaft zu prüfen und unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder zu diskutieren". Dieses Modell gebe es bereits in anderen europäischen Ländern – beispielsweise in Großbritannien, Frankreich, Italien und Dänemark. Entsprechend könnten grenzübergreifende Ausschreibungen vereinfacht werden. Die Branchenverbände verweisen hierbei auch auf die Unterstützung des Bundesrats für eine derartige Regelung.
"Die in der Änderung des WindSeeG vorgesehene zweite Gebotskomponente erhöht hingegen die Investitionskosten und somit auch die Stromgestehungskosten", so die Branchenorganisationen. Für den wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Corona-Krise seien international wettbewerbsfähige Strompreise jedoch von großer Bedeutung. Ansonsten droht ein weiterer Verlust wichtiger Arbeitsplätze sowie "Carbon Leakage" durch Abwanderung deutscher Industrieunternehmen ins Ausland.
Instrument zur weiteren Senkung der Stromgestehungskosten
Anders als die zweite Gebotskomponente könnten Differenzverträge die Realisierung von Offshore-Windprojekten sichern und so zur Erreichung der nationalen sowie europäischen CO2-Minderungsziele beitragen. Dabei gelte es zu prüfen, ob eine Verbindung mit Power Purchase Agreements (PPA) oder sonstigen Vermarktungsformen und damit eine Weitergabe der grünen Eigenschaft möglich sei..
Derart ausgestaltete Differenzverträge sorgten für einen kosteneffizienteren Ausbau der Offshore-Windenergie, verhinderten in Verbindung mit wettbewerblichen Ausschreibungen eine Überförderung und gewährleisteten langfristig niedrige und stabile Stromkosten. Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gingen davon aus, dass die Stromgestehungskosten durch Differenzverträge um etwa 30 Prozent gegenüber den aktuell vorgelegten Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums gesenkt werden könnten.
Chance grüner Wasserstoff
Die Verbände begrüßen den in der nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) angelegten Hochlauf im Heimatmarkt und unterstreichen, dass der Offshore-Windenergie hierbei eine Schlüsselrolle zukommt. "Mit ihren hohen Volllaststunden ist Offshore-Windenergie hervorragend zur Produktion von grünem Wasserstoff geeignet", erklären die Branchenorganisationen.
Mit der NWS eröffne sich die Chance, etwa 3 GW Offshore-Windenergie zur Produktion von grünem Wasserstoff zu nutzen. Hierfür müssten möglichst zügig zusätzliche Flächen voruntersucht und ausgeschrieben werden. Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) habe im Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans die ersten beiden Flächen für Power-to-X in Nord- und Ostsee benannt. Der Beginn des Vergabeverfahrens für diese Flächen sollte 2021 sein. Auch hier müsse ein Anreizsystem mit effizienten Abgabe- und Umlagemechanismen entwickelt werden.
Voraussetzungen für grenzüberschreitende Projekte schaffen
Im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft werde Offshore-Windenergie ebenfalls als wichtige Säule einer "Green Recovery" und der Energiewende anerkannt. Da Deutschland seit Jahresbeginn zusätzlich den Vorsitz der Nordseekooperation innehabe, biete das kommende halbe Jahr gute Voraussetzungen, um den Grundstein für grenzüberschreitende Offshore-Windprojekte zu legen, heißt in der Pressemitteilung.
"Die internationale Vernetzung von Offshore-Windparks ist eine strategische Aufgabe, die immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Initiative zur maritimen Raumplanung ist hier aus unserer Sicht ein entscheidender erster Schritt", erklären die Branchenorganisationen. Es brauche jetzt eine zügige Festlegung, welche Flächen für grenzüberschreitende Projekte geeignet seien, um darauf aufbauend den Investitionsrahmen zu klären.
Freie Netzkapazitäten und Flächen ausschöpfen
In der Nord- und Ostsee seien die Potenziale noch längst nicht ausgereizt. Dazu zählten auch verfügbare Flächen und freie Netzkapazitäten in Höhe von 1.860 MW, die kurzfristig vergeben werden könnten. (hcn)



