Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Bild: © Rainer Sturm/Pixelio

Der Plan für mögliche Standorte von  Windkraftanlagen in Mittelhessen wird in Teilen noch einmal für Anwohner, Verbände oder Kommunen offengelegt. Geplant ist dafür ein Zeitraum zwischen Mitte August und Mitte September, wie das Regierungspräsidium Gießen am Donnerstag mitteilte. Es gehe bei der neuerlichen Offenlegung nur um fünf sogenannte Vorranggebiete, in denen Windräder aufgestellt werden können, betroffen seien 37 mittelhessische Kommunen.

Hintergrund dafür ist nach Angaben des Regierungspräsidiums eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, das eine Änderung eines solchen Plans ohne erneute Beteiligung der Öffentlichkeit kritisch sehe. Bei der Offenlegung wird die Öffentlichkeit in ein behördliches Verfahren einbezogen, die Pläne können dann eingesehen werden. Anschließend sind Stellungnahmen und Anträge möglich, die wiederum von Behördenseite geprüft werden müssen.

Auf 2,2 Prozent der Fläche dürfen Windräder aufgestellt werden

Der Teilregionalplan Energie soll den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Mittelhessen vorantreiben, darunter vor allem die Nutzung von Windkraft. Auf etwa 2,2 Prozent der Fläche in der Region dürfen Windräder aufgestellt werden, rund 130 solcher Gebiete zur Nutzung von Windenergie wurden ausgewiesen. Der Plan war bereits Ende 2017 in Kraft getreten. Er gelte weiter, betonte das Regierungspräsidium.

Nach seiner zweiten Offenlegung sei er aber vor der Verabschiedung durch die Regionalversammlung und der abschließenden Genehmigung durch das Land noch geringfügig geändert worden, erklärte das Regierungspräsidium. Nun gehe es darum, mit der erneuten Offenlegung von Teilen des Planes Rechtssicherheit zu schaffen. (dpa/hil)

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