Allein in diesem Jahr fallen bundesweit etwa 18.000 PV-Anlagen aus der EEG-Förderung.

Allein in diesem Jahr fallen bundesweit etwa 18.000 PV-Anlagen aus der EEG-Förderung.

Bild: © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Es war ein Vorschlag, der in der Branche Aufsehen erregte. Um Photovoltaik-Anlagen auch nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung am Netz zu halten, warben EnBW und andere Unternehmen im Juni 2020 mit einem Modell, das sie kleine Direktvermarktung nannten.

Den weiterhin produzierten PV-Strom würden die Direktvermarkter abnehmen und weitervermarkten. Im Gegenzug würden sich Kunden dazu verpflichten, Reststrom vom Direktvermarkter zu beziehen.

Thüga mit White-Label-Lösung

Der Clou dabei: Mittels vereinfachter Verfahren im technischen und operativen Bereich könnten auch Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal sieben Kilowatt einen echten und einfachen Marktzugang erhalten.

Die Unternehmen schlugen etwa vor, dass betroffene Anlagenbetreiber im Rahmen einer solchen Lösung zunächst weiter Jahresarbeitszähler verwenden könnten, selbst wenn sie auf Eigenverbrauch umstellen und nur überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen würden. Dies sollte aus ihrer Sicht in der geplanten EEG-Novelle festgehalten werden.

Keine künstlich verteuerten Tarife

Auch die Thüga-Gruppe wollte sich zusammen mit einem ihrer Mitglieder, dem Schweriner Regionalversorger Wemag, im Bereich der Post-EEG-Anlagen engagieren und eine White-Label-Lösung für Stadtwerke aufsetzen.

Dies sollte vereinfacht so funktionieren: Stadtwerke würden vor Ort Kunden gewinnen. Den Rest — darunter Online-Anmeldestrecke, Abschluss des Vertrags, Bilanzierungskreis-Bewirtschaftung, Marktkommunikation und Abrechnung — wollte die Wemag je nach Vereinbarung selbst übernehmen.

EnBW und Thüga vorsichtig

Betreiber von Post-EEG-Anlagen, egal ob Volleinspeiser oder Eigenverbraucher, sollten für ihren abgegebenen Strom eine Vergütung auf Marktniveau erhalten, hätten dafür für den Reststrom keine künstlich verteuerten Tarife abschließen müssen.

Inzwischen ist die EEG-Novelle in Kraft. Doch statt nun mit neuen Post-EEG-Lösungen durchzustarten, scheinen EnBW und Co. ihr Engagement vorerst zurückzufahren.

EnBW-Vorschläge nicht berücksichtigt

"Mit dem EEG 2021 wurde aus unserer Perspektive eine Chance vertan, die Direktvermarktung wirtschaftlich auch für das kleine Anlagensegment zu ermöglichen und eine sinnvolle Vermarktungsmöglichkeit für den klassischen Prosumer-Fall zu schaffen", erklärt EnBW-Sprecher Heiko Willrett.

Die gemachten Vorschläge seien nicht berücksichtigt worden. "Die im EEG 2021 vorgesehenen Möglichkeiten zur Vereinfachung technischer und operativer Anforderungen gelten explizit nicht für die Überschusseinspeisung. Eigenverbrauch ist aber auch in diesem Kontext wesentlich für die Erreichung der Wirtschaftlichkeit."

Rahmenbedingungen verschärft

Die Rahmenbedingungen für PV-Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung seien sogar noch verschärft worden, kritisiert Willrett. "Im Vergleich zum EEG 2017 müssen nun auch Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung analog der geförderten Direktvermarktung die Fernsteuerbarkeit der Anlage sicherstellen." Dies führe zu weiteren erheblichen Kosten.

EnBW biete zwar über sein Tochterunternehmen Senec eine Lösung für Altanlagenbesitzer an, schreibt Willrett. Betreiber müssten erst einmal nichts tun und bekämen weiterhin Geld für den eingespeisten Strom in Form des Marktwerts minus einer Vermarktungspauschale. "Angesichts der niedrigen zu erwartenden Einkünfte aus der Stromvermarktung ist diese Lösung allerdings nur bedingt wirtschaftlich attraktiv", schätzt der EnBW-Sprecher.

EnBW-Post-EEG-Lösung

Alternativ könnten Anlagenbetreiber etwa mit einem Stromspeicher von Senec nachrüsten und den benötigten Reststrom über die EnBW-Tochter beziehen. "Für den eingespeisten, überschüssigen Strom zahlt Senec einen Pionier-Bonus von 4,2 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich zu der Vergütung durch den Netzbetreiber", schreibt Willrett. Damit entspreche die Einspeisevergütung annähernd der einer Neuanlage.

Auch Regionalversorger Wemag hadert damit, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Marktintegration der ausgeförderten Anlagen erschwert statt erleichtert habe.

Wemag: "White-Label-Lösung zweifelhaft"

"Für unsere eigenen Aktivitäten bedeutet dies, dass wir uns neu sortieren und die verbleibenden Marktchancen neu analysieren und bewerten müssen", sagt Wemag-Produktmanager Björn Böttger. "Ob wir im Segment des White-Labels weiteragieren, ist sehr zweifelhaft."

Ganz zurückziehen möchte sich Wemag aber nicht. "Wir werden weiterhin an einer Lösung arbeiten", versichert Böttger. "Dabei wird nach wie vor unser Augenmerk darauf liegen, ein Angebot abzugeben, bei dem Anlagenbetreiber für den Reststrom keine künstlich verteuerten Tarife abschließen müssen." (ab)

Wie andere Energieversorger wie die Stadtwerke Tübingen und Soest versuchen, Betreiber ausgeförderter PV-Anlagen mit eigenen Angeboten zu locken, lesen Sie in der Januar-Ausgabe der ZfK, die diesen Freitag (15. Januar) erscheint. Zum Abo geht es hier.

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