Strom

PV-Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai im Südwesten

Ab 1. Mai gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude in Baden-Württemberg. Ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen.
31.03.2022

Für neue Wohngebäude gilt in Baden-Württemberg ab 1. Mai eine Photovoltaik-Pflicht, wobei es bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit auch Ausnahmen gibt.

Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht.

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