Das OVG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

Das OVG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

Bild: © Volker Witt/stock.adobe.com

Sechs Stadtwerke aus Baden-Württemberg (Tübingen, Filstal, Mühlacker, Schwäbisch Hall, Überlingen und Bietigheim-Bissingen) wollen auf den Anhöhen der Gemeinden Immendingen, Geisingen, Bad Dürrheim und der Stadt Tuttlingen einen Windpark errichten. Baustart für den Windpark „Junge Donau“ war bereits vor über zwei Jahren, ein langwieriges Klageverfahren blockiert seitdem das Vorhaben – bis jetzt.

Kurz vor dem Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, wurde das Verfahren eingestellt. Beide Klagen wurden zurückgezogen. Der Windpark kann also nun weiter gebaut werden. Fundamente und Kranstellflächen für die fünf geplanten Anlagen sind bereits fertiggestellt, über den Winter soll die Baustelle nun ruhen. Im Frühjahr 2023 soll es dann weitergehen. Die Stadtwerke Tübingen rechnen im Laufe des kommenden Jahres mit der finalen Inbetriebnahme.

Immer wieder Klagen und Verzögerungen bei Windkraftprojekten

Die „Junge Donau“ soll künftig rein rechnerisch 16.000 Haushalte pro Jahr mit Ökostrom versorgen. Für den Stadtwerke-Verbund Kommunalpartner ist es der erste Windpark seit 2018. Baden-Württemberg hinkt beim Windkraftausbau insgesamt stark hinterher. Für Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen und der Kommunalpartner findet neben der Freude über das Ende des Rechtsstreits deshalb auch manhende Worte: „Viel zu viel Zeit verlieren Windkraftprojekte zusätzlich zu den langwierigen Genehmigungsverfahren durch Klagen gegen die Projekte. In der durch den Angriffskrieg Russlands nochmals drastisch verschärften Energieversorgungslage kann sich Deutschland nicht leisten, Windkraftprojekte erst nach jahrelangen Verfahren umzusetzen. Jetzt ist die Zeit, Geschwindigkeit aufzunehmen und der Windpark „Junge Donau“ ist dafür ein erster wichtiger Schritt, den wir gemeinsam mit unseren Projektpartnern angehen“. (lm)

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