Strom

Redispatch 2.0: BNetzA stärkt Rechte von Anlagenbetreiber*innen

Der Redispatch 2.0 zieht sich nun seit über einem Jahr. Besonders für Anlagenbetreiber*innen von Wind, Solar und Biogas entstehen so immer wieder neue Unsicherheiten und hohe finanzielle Fehlbeträge. In einer neuen Entscheidung stärkt die BNetzA deren Position.
01.12.2022

Bei der Umsetzung des Redispatch 2.0 hakt es an allen Ecken und Enden, mittlerweile fehlt es an Kompensationszahlungen in Höhe von fast einer Mrd. Euro.

Die Bundesnetzagentur hat in einer Mitteilung klargestellt, dass den Bilanzkreisverantwortlichen Redispatch-Maßnahmen unverzüglich mitgeteilt werden müssen und zwar der geplanten Zeitpunkt, der Umfang und die Dauer der Anpassung der Wirk- oder Blindleistungserzeugung. Neben der Pflicht zur Vorab-Unterrichtung bei Redispatch-Maßnahmen stellt die BNetzA in ihrer Mitteilung außerdem klar, dass Abschlagszahlungen an die Bilanzkreisverantwortlichen exakt abgerechnet werden müssen.

Bisher erfolgt die Abrechnung nach der BDEW-Übergangslösung oft nicht zeitnah. Grund dafür kann sein, dass die Bilanzkreisverantwortlichen für die exakte Rechnungsstellung die Höhe der Ausfallarbeit kennen müssen und der dafür vorgesehene Prozess zum Teil noch keine Anwendung findet, erklärt die BNetzA in ihrer Mitteilung.

Korrekte Bewirtschaftung der Bilanzkreise

Um eine exakte und zeitnahe Abrechnung sicherzustellen, sollen Netzbetreiber*innen die ausfallende Arbeit möglichst präzise schätzen. Daneben nimmt die BNetzA Netzbetreiber*innen in die Pflicht sicherzustellen, dass bei der Berechnung des finanziellen Ausgleichs auch der bilanzielle Ausgleich mitangerechnet wird. Somit sei im Falle von negativem Redispatch von Erneuerbaren Anlagen in der Direktvermarktung nur die entgangene Marktprämie als entgangene Einnahmen zu ersetzen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie BEE hatte bereits im Mai auf die bestehenden Probleme in der Umsetzung der Redispatch-Regelungen hingewiesen und eine korrekte Bewirtschaftung der Bilanzkreise angemahnt. Ebenso wies der Dachverband der Erneuerbaren darauf hin, dass die Kompensationszahlungen in vielen Fällen nicht geleistet würden, was insbesondere für kleine und finanziell schwächer aufgestellte Unternehmen zu einer existenzbedrohlichen finanziellen Schieflage führe könne.

Fehlbetrag in Höhe von fast einer Mrd. Euro

Insgesamt ergeben sich nun für die Betreiber*innen mehr Hebel, um das ihnen als Ausgleich für die entfallene Stromproduktion zustehende Geld einzufordern, kommentiert der BWE die Mitteilung der BNetzA. Hermann Albers:, Präsident des Bundesverbandes begrüßt, dass nun endlich Bewegung in den Prozess komme. „Vielfach bleiben die zugesicherten Kompensationszahlungen für die Ausfallarbeit und den häufig nicht stattfindenden bilanziellen Ausgleich aus; gesetzlich angeordnete Zahlungen an die Betreiber*innen wurden seit November 2021 nicht mehr geleistet. Im Laufe der Zeit hat sich so ein gewaltiger Fehlbetrag in Höhe von fast einer Milliarde Euro angesammelt, der noch immer nicht zur Auszahlung gekommen ist“, kritisiert Albers und betont: „Mit ihrer Entscheidung unternimmt die BNetzA nun erste Schritte, diese Missstände endlich zu beheben.“ (lm)