Strom

Rheinland-Pfalz will Solarkraft kräftig ausbauen

Neue Flächen für Solarpanel braucht das Land - Energieministerin Höfken will dafür artenarmes Grünland bereitstellen. Naturschützer protestieren.
21.10.2018

Rheinland-Pfalz will die Solarstromerzeugung mit einer neuen Verordnung weiter vorantreiben.

Sonnenenergie soll in Rheinland-Pfalz bis 2050 ein Viertel der Stromerzeugung abdecken. In den vergangenen Jahren habe sich die Photovoltaik zu einem wichtigen Element der Stromerzeugung aus Erneuerbaren entwickelt, erklärte Umwelt- und Energieministerin Ulrike Höfken (Grüne). Jetzt treibt das Ministerium die Solarstromerzeugung weiter voran und bereitet eine Verordnung vor, die auch die Errichtung von PV-Anlagen auf Grünland ermöglicht - dazu zählen Wiesen, Weiden oder steinige Hänge. Gegen die Verordnung regt sich Protest von Naturschützern.

Solche Flächen seien zwar landwirtschaftlich "ertragsarm", aber ganz oft "Hotspots der Natur", teilte die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) mit. Die "Überbauung und damit Verschattung solcher naturschutzfachlich äußerst wertvoller Flächen" sei nicht hinnehmbar, solange es genügend andere geeignete Flächen gebe. Die GNOR nennt Gebäudedächer, Großparkplätze von Firmen und Einkaufszentren sowie Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten. 

Öffnungsklausel im EEG nutzen

Das Potenzial von bereits versiegelten Flächen, Streifen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen sei in Rheinland-Pfalz bereits weitgehend ausgeschöpft, erklärte Höfken. Daher wolle das Land eine Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nutzen und "die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen auf Grundlage einer Landesverordnung in begrenztem Umfang öffnen, jedoch nur für ertragsschwaches und artenarmes Grünland".

Das für PV-Anlagen bereitgestellte Grünland werde nicht vollständig überbaut und versiegelt, betonte Höfken. Unterhalb der Solarmodule und in den bis zu drei Meter breiten Wartungsgassen sei eine extensive Grünlandnutzung weiter möglich und sinnvoll, etwa die Beweidung mit Schafen. Die geplante Verordnung werde den Zubau mit Freiflächenanlagen auf maximal 50 Megawatt jährlich ermöglichen und dies auf drei Jahre begrenzen.

Wertschöpfung in ländlich geprägten Regionen

"Wir gehen von einer Flächennutzung von zwei Hektar je Megawatt aus", erklärte Höfken. Dies entspreche einer Fläche von jährlich maximal 0,04 Prozent oder über drei Jahre hinweg von 0,12 Prozent der gesamten Grünlandfläche von Rheinland-Pfalz. Die Auswirkungen der Verordnung auf Natur, Agrarstruktur und Energiewirtschaft würden jährlich überprüft.

Die Landesverordnung - das Verfahren dafür läuft noch - solle "einen weiteren zentralen Baustein zur Umsetzung unserer Energiewende erschließen und dadurch Wertschöpfung in den ländlich geprägten Regionen ermöglichen", sagte Höfken. Für das Gelingen der Energiewende und den Klimaschutz sei es notwendig, "dass alle wirtschaftlichen Geschäftsmodelle bei der Energieerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse einen Beitrag leisten".

Hohes Wachstum bei Solarstromerzeugung

Bislang trägt die Sonnenenergie mit 1,725 Milliarden Kilowattstunden (kWh) rund 19 Prozent zur regenerativen Stromerzeugung bei, ihr Anteil an der Gesamtstromerzeugung in Rheinland-Pfalz liegt bei neun Prozent. Von 2010 bis 2016 hat sich die Solarstromerzeugung nahezu verdreifacht. Für das Jahr 2020 werden mindestens zwei Milliarden kWh, bis 2030 mindestens fünf Millarden kWh angestrebt. (dpa/hil)