Eon profitiert von Rwe Windenergie und wird damit die nächsten Jahre die britischen Kunden versorgen

Eon profitiert von Rwe Windenergie und wird damit die nächsten Jahre die britischen Kunden versorgen

Bild: © RWE

RWE geht mit insgesamt mehr als 500 MW aus der ersten Offshore-Ausschreibung im zentralen Modell. Für alle drei ausgeschriebenen Flächen in Nord- und Ostsee waren ausschließlich 0-Cent-Gebote bei der BNetzA eingegangen. Also entschied das Los.

RWE Renewable Offshore Development Two bekam den Zuschlag für die Nordsee-Fläche N 3.7 mit einer Leistung von 225 MW und RWE Renewable Offshore Developement One bekam 300 MW auf der Ostsee-Fläche O 1.3. Als dritte, erfolgreiche Bieterin ging die EDF Offshore Nordsee 3.8 GmbH mit 433 MW in der Nordsee hervor.

Los statt zweite Gebotskomponente

Mit dem Zuschlag erhalten die Projektierer im zentralen Modell das Recht auf einen, von Netzentgelten finanzierten, Netzanschluss und die Möglichkeit ihren Offshore-Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Der nächste Schritt ist nun die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Da sich die Bundesregierung vergangenes Jahr gegen die, in der Branche sehr umstrittene, zweite Gebotskomponente zur Differenzierung von mehreren 0-Cent-Geboten entschieden hat, entscheidet nun das Los, wer den Zuschlag bekommt. Bei der ursprünglich geplanten, zweiten Gebotskomponente hätten die Bieter zur Differenzierung ihrer 0-Cent-Gebote in einer zweiten Ausschreibungsrunden „negative“ Gebote abgeben müssen, wie viel sie quasi bereit sind pro kWh zu zahlen, um den Zuschlag zu bekommen.

Differenzverträge nach wie vor Branchen-Favorit

Die Branche ist gegen dieses Instrument Sturm gelaufen, zu groß waren die Befürchtungen vor unkalkulierbaren Risiken für die Projektierer, die letztlich auch zu höheren Stromkosten beim Verbraucher führen und den Offshore-Ausbau in Gefahr hätten bringen können.

Nach wie vor fordern viele Offshore-Experten, statt dem Los-Verfahren oder einer zweiten Gebotskomponente, Differenzverträge. Hier muss jeder Bieter ein Gebot abgeben, zu welchem Preis er den Strom verkaufen würde. Dabei geht es nicht, wie bislang üblich, um einen Mindestpreis, sondern um einen Wert, der auch nach unten offen ist.

Eintrittsrechte in die Zuschläge

Liegt der Marktpreis des Stroms unterhalb des bezuschlagten Wertes, bekommt der Anlagenbetreiber analog zur aktuellen Marktprämie die Differenz ausbezahlt, wie bisher. Liegt der Marktpreis jedoch über dem bezuschlagten Wert, müssen die Gewinne an den Staat zurückgeführt werden. Das würde aus Sicht von Experten Investitions- und Planungssicherheit für die Projektierer bieten und Verbraucher beim Strompreis entlasten.

Bei der aktuellen Ausschreibung ging es nicht nur um die Differenzierung von 0-Cent-Geboten, sondern auch um das Eintrittsrecht von Projektentwicklern, die auf den ausgeschriebenen Flächen ursprünglich einmal Offshore-Parks geplant hatten. Diese haben das Recht, in den Zuschlag einzutreten. Für die Fläche N 3.8 ist die Firma Nordsee Two GmbH Inhaberin des Eintrittsrechts, für die Fläche O 1.3 die Firma Windanker GmbH. Das Eintrittsrecht ist bis zum 2. November 2021 auszuüben. (lm)

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