Bei der Biomasse schrieb die Bundesnetzagentur ein Volumen von 133.293 kW aus. Zuschläge konnten für insgesamt 50 Gebote mit einem Volumen von 56.725 kW erteilt werden

Bei der Biomasse schrieb die Bundesnetzagentur ein Volumen von 133.293 kW aus. Zuschläge konnten für insgesamt 50 Gebote mit einem Volumen von 56.725 kW erteilt werden

Bild: © Naturstrom AG

Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. November 2019 gab es nach Angaben der Bundesnetzagentur 103 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 514.015 kW. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war damit deutlich überzeichnet.

Bayern erhält die meisten Gebote bei Solar

Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben 37 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 202.593 kW. Die Flächen dazu verteilen sich auf acht Bundesländer. 20 der bezuschlagten Gebote gehen nach Bayern (76.122 kW). Dahinter folgen Rheinland-Pfalz mit fünf Zuschlägen und 33.965 kW sowie Schleswig-Holstein mit vier Zuschlägen und 31.500 kW.

Mit je zwei bezuschlagten Geboten schreitet der PV Freiflächenausbau in Baden-Württemberg (18.156 kW), Mecklenburg-Vorpommern (20.000 kW) und Sachsen-Anhalt (14.500 kW) voran. Brandenburg (7.250 kW) und Hessen (1.100 kW) können je ein bezuschlagtes Gebot verzeichnen.

Durchschnittswert bei 5,40 ct/kWh

Die Zuschlagswerte liegen zwischen 4,88 ct/kWh und 5,74 ct/kWh – in der Vorrunde im April 2019 waren es 4,50 bis 6,10 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt 5,40 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde mit 5,66 ct/kWh leicht gefallen.

Der Wert liegt wiederum oberhalb der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung (4,90 ct/kWh) und zeigt, dass die ausgeschriebenen Mengen Spielraum für Gebote mit unterschiedlichen Kostenstrukturen lassen. Zudem wurden 13 Gebote mit 86.219 kW Gebotsmenge wegen Formfehlern ausgeschlossen.

Biomasse: Deutliche Steigerung trotz Unterzeichnung

In der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. November 2019 wurde ein Volumen von 133.293 kW ausgeschrieben. Laut der Bonner Behörde wurden 56 Gebote mit einem Volumen von 76.803 kW eingereicht. Damit sind sowohl bezogen auf Gebotsmenge als auch Gebotsanzahl knapp dreimal mehr Gebote als in der Vorrunde (20 Gebote/27.328 kW) im April 2019 eingegangen.

Zuschläge konnten für insgesamt 50 Gebote mit einem Volumen von 56.725 kW erteilt werden, darunter war eine Neuanlage. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,35 ct/kWh und 16,56 ct/kWh.

Stimmen zur Auktion

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, nannte das Fehlen eines Gebots zum Bau von Windenergieanlagen an Land eine fatale Entwicklung für die Energiewende. Schuld sei die geplante 1000-Meter-Abstandsregel. Sie soll schon bei einer Siedlung mit fünf Häusern gelten.

Deckel für die Förderfähigkeit erhöhen

Erfreulich seien die Ausschreibungsergebnisse für Solarenergie. "Es ist deshalb erforderlich, auch hier bestehende Hemmnisse abzubauen", fordert Andreae. So sollte der 10-Megawatt-Deckel für die Förderfähigkeit von PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen auf mindestens 20 Megawatt erhöht werden. Um die Flächenpotenziale für die Photovoltaik zu erhöhen, fordert ihr Verband, den 110-Meter-Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen auszuweiten.

Mit Blick auf Photovoltaik-Anlagen außerhalb von Ausschreibungen gebe es ebenfalls Kostensenkungspotentiale. "Es ist deshalb richtig, den 52 Gigawatt-Deckel für diese Solar-Anlagen außerhalb von Ausschreibungen aufzuheben", bekräftigt Andreae. Diese Maßnahme müsse mit weiteren Schritten zur Marktintegration, wie der Absenkung der De-minimis-Grenze für Ausschreibungen und der Definition eines neuen Rechtsrahmens für Prosumer einhergehen.

Biogasrat: Bedingungen "gehören auf den Prüfstand"

Die Ausschreibungsbedingungen für Biomasseanlagen gehörten schnellstmöglich auf den politischen Prüfstand und müssten dringend verbessert werden, heißt es in einer Mitteilung des Biogasrats. Die derzeitige Ausgestaltung biete keinen ausreichenden Anreiz für die Stabilisierung und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung aus Biogas und Biomethan.

Neuanlagen würden in der Ausschreibung mit einem Gebotshöchstwert von 14,58 Ct/kWh gegenüber Bestandsanlagen mit einem Gebotshöchstwert von 16,56 Ct/kWh nach wie vor benachteiligt, obgleich Neuanlagen höhere Kapitalkosten aufweisen, erklärte der Verband.

Substratbeschränkungen aufheben

"Wir fordern daher die Anhebung des Gebotshöchstwertes für Neuanlagen auf den Gebotshöchstwert für Bestandsanlagen sowie die Aussetzung der Degression für Neu- und Bestandsanlagen", sagte Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats. Darüber hinaus sollten die bestehenden Substratbeschränkungen für Biogasanlagen aufgehoben werden.

Weitere Verfahrensschritte

Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Dezember 2019. Für Biomasse ist der nächste Ausschreibungstermin am 1. April 2020. Informationen hierzu können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Die Zuschläge für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land gibt es auf der Seite der Bundesnetzagentur, ebenfalls diejenigen für Biomasseanlagen.  (sg)

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