Strom

Stabile Nachfrage in Wind-Auktion

Nach den desaströsen Ergebnissen der Onshore-Ausschreibungen in den vergangenen Jahren sieht es seit zwei Runden besser aus.
10.03.2022

Soll es mit den Klimazielen der Bundesregierung klappen, muss beim Windkraftausbau einiges passieren.

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde vom 1. Februar 2022 bekannt gegeben. Von den ausgeschriebenen 1328 MW wurden 1332 MW bezuschlagt. Die Ausschreibung war zum zweiten Mal in Folge leicht überzeichnet.

Lange Zeit waren die Wind-an-Land-Ausschreibungen ein Trauerspiel. Bis vergangenes Jahr im September dann der Knoten geplatzt ist und die erste Ausschreibung überzeichnet war. Dieser Positiv-Trend zeichnet sich auch 2022 weiter ab. Eingereicht wurden 147 Gebote mit einem Volumen von 1356 MW. 141 der eingereichten Gebote waren erfolgreich. Das Ausschreibungsvolumen musste wie schon in der Vorrunde nicht durch die BNetzA gekürzt werden, da keine Unterzeichnung drohte.

Nordrhein-Westfalen vorne mit dabei

Der Gebotswert reicht dabei von 4,77 Cent bis 5,88 Cent pro kWh. Der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,76 Cent pro kWh. Der Wert liegt damit leicht unter dem der Vorrunde. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass seit dieser Runde ein im Vergleich zum Jahr 2021 herabgesenkter Höchstpreis von 5,88 Cent pro kWh Anwendung findet. Angesichts der über die gesamte Lieferkette spürbaren Preissteigerungen und der bestehenden Unsicherheiten bei den Zinsen für Kapital bewertete der BWE die Zuschlagswerte als inzwischen sehr ambitioniert. Eine Anpassung des Höchstwertes, der maximal geboten werden darf, werde immer erforderlicher, meint der Bundesverband.

Regional betrachtet entfielen die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (326 MW, 25 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (275 MW, 30 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (259 MW, 27 Zuschläge). Dass wieder einmal kaum Zuschläge auf den verbrauchsstraken Süden entfallen sind, sieht der BWE problematisch. Die Lösung hierfür wäre die sogenannte Südquote, wie sie bereits im EEG 2021 geregelt ist. Hierfür fehlt jedoch nach wie vor die beihilferechtliche Genehmigung aus Brüssel. Mehr noch fehlten jedoch Flächen und Genehmigungen im Süden. Diesen Mangel könnten die verantwortlichen Landesregierungen sofort beseitigen, mahnt der BWE. Die BNetzA schloss sechs Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren aus. Der nächste Gebotstermin für Onshore-Wind findet am 1. Mai 2022 statt.  (lm)