Strom

Stromleitung A-Nord: Alle Untersuchungsrahmen stehen fest

Die Bundesnetzagentur hat die Untersuchungsrahmen für die weiteren Abschnitte der Stromleitung von Emden Ost bis Osterath (A-Nord) festgelegt. Sie bildet den nördlichen Anschluss an die Stromleitung Ultranet
30.09.2018

Ganz schön viel Kupfer: Die Energiewende braucht den Netzausbau.

„Damit sind wir für A-Nord einen wichtigen Schritt vorangekommen“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die vorgelagerten Antragskonferenzen hätten dabei wichtige regionale Hinweise geliefert.“ Die Untersuchungsrahmen bilden die Grundlage für alle weiteren Untersuchungen und Gutachten der Netzbetreiber. "Erst wenn alle Untersuchungen abgeschlossen sind, entscheiden wir, in welchem Korridor die Leitung verlaufen wird", so Homann.
 
Betroffen sind die Planungsabschnitte B (Raum Bunde – Raum Wietmarschen), C (Raum Wietmarschen – Raum Borken/Schermbeck) und D (Raum Borken/Schermbeck – Osterath) in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Untersuchungsrahmen treffen unter anderem Vorgaben für die Raumverträglichkeitsstudie und die Strategische Umweltprüfung. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion muss die Unterlagen bis Ende des zweiten Quartals 2019 erstellen.

Erdkabel bevorzugt

Die Stromleitung A-Nord soll in Gleichstromtechnologie und vorrangig als Erdkabel verwirklicht werden. Nur in Ausnahmefällen soll eine Freileitung gebaut werden. Außerdem liegt die Leitung in der Nähe zum niederländischem Staatsgebiet. Um mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen der Leitung auf die Umwelt zu untersuchen, beteiligt die Bundesnetzagentur daher parallel Behörden, Verbände sowie Bürger aus den Niederlanden am Verfahren.
 
Wenn die Antragsunterlagen bis Ende des zweiten Quartals 2019 komplett sind, wird die Bundesnetzagentur diese online veröffentlichen und öffentlich auslegen. Behörden, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit können sich in einem Zeitraum von zwei Monaten erneut am Verfahren beteiligen. Die Anträge gibt es hier. (sg)