Justitia, die Göttin des Rechts mit Augenbinde (ohne Ansehen der Person) und Waagschale (der be- und entlastenden Argumente)

Justitia, die Göttin des Rechts mit Augenbinde (ohne Ansehen der Person) und Waagschale (der be- und entlastenden Argumente)

Bild: © Thorben Wengert/pixelio.de

Am vergangenen Freitag hat die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin eine einstweilige Verfügung im Strom-Konzessionsverfahren beim Landgericht Berlin beantragt. Hintergrund ist, dass die Senatsverwaltung für Finanzen am 11. März mitgeteilt hatte, dass sie im laufenden Konzessionsverfahren eine Auswahlentscheidung zugunsten des landeseigenen Bieters Berlin Energie getroffen hat und mit diesem nun den Konzessionsvertrag abschließen möchte.

Stromnetz Berlin habe die Auswertung der Angebote eingehend geprüft und bewertet das Auswahlverfahren als rechtswidrig. Den von dem Netzbetreiber gegen die Auswahlentscheidung erhobenen Rügen habe die Senatsverwaltung für Finanzen nicht abgeholfen. Das Energiewirtschaftsgesetz sehe für diesen Fall vor, dass innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen eine einstweilige Verfügung zu beantragen sei. "Wir bedauern den bisherigen Verlauf des Vergabeverfahrens sehr, zumal wir dem Land Berlin neben dem Konzessions- auch ein Kooperationsangebot auf Augenhöhe unterbreitet haben", heißt es weiter. Dieses sei bisher nicht gewürdigt worden.

Eine Klage wurde bereits abgelehnt

Das Kooperationsangebot, welches eine Beteiligung an der Stromnetz Berlin GmbH beinhaltet, könne jederzeit vom Land Berlin angenommen werden. Wie die ZfK bereits berichtete hatte das Kammergericht Berlin bereits im Herbst 2018 in zweiter Instanz eine Klage von Stromnetz Berlin gegen die Ausschreibungsbedingungen zurückgewiesen. (bh)

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