Die Bundesregierung plant die Einführung einer Strompreisbremse mit einer Deckelung auf 40 Cent/kWh für Haushalte und KMU begrenzt auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden soll der Deckel bei 13 Cent/kWh für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten. Diese Preisdeckelung soll durch Abschöpfung der „Zufallsgewinne“ von Stromerzeugern gegenfinanziert werden. Das Bundesfinanzministerium geht von einem Betrag von 43 Mrd. Euro „Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse“ aus.
Es ist grundsätzlich nachvollziehbar, dass Strompreise in Europa im weltweiten Wettbewerb nicht viel höher als in anderen Regionen sein sollten, um nicht einer Deindustrialisierung in Europa Vorschub zu leisten. Aber aus verschiedenen Gründen sind diese Markteingriffe gefährlich, so dass nicht letztlich das Gegenteil der eigenen Ziele erreicht wird und der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung ins Stocken gerät und preisdämpfende Markteffekte unterbleiben. In der Diskussion über Ziele und Umsetzung der Strompreisbremse sollte dabei berücksichtigt werden:
Rückwirkung der Abschöpfung der Zufallsgewinne
Wenn rückwirkend ab 1.9.2022 Gewinne abgeschöpft werden, gefährdet dies die Bereitschaft, in Deutschland zu investieren. Letztlich führt dies dazu, dass Investoren in erneuerbare Energien das Länderrisiko für Deutschland höher als in der Vergangenheit bewerten. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird in Zukunft dadurch eher gebremst als vorangetrieben. Beispiele aus Spanien oder Tschechien in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Investoren sehr sensibel auf solche Signale reagieren und die Investitionsbereitschaft sinkt.
Die Strompreisbremse wird als temporärer Eingriff in den Strommarkt angekündigt, um die Strompreissteigerungen aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Gaskrise zu dämpfen. Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und keine Überforderung sozial schwacher Menschen ist wichtig, aber eine dauerhafte Subventionierung der Energieverbräuche breiter Bevölkerungsschichten und der Unternehmen kann nicht das politische Ziel sein.
Angemessener Strompreis für die Strompreisbremse
Ausstiegsmechanismen für diesen Eingriff sind elementar. Es sollten klare Regeln definiert werden, wann und unter welchen Bedingungen die Strompreisbremse automatisch endet. Leider zeigt die Erfahrung, dass Eingriffe der Politik in Marktmechanismen besitzstandswahrend wirken und Subventionen selten oder nie zurückgenommen werden.
Der Betrag, ab dem der Strompreis gedämpft wird, sollte sich an den zukünftigen und nicht an den vergangenen Strompreisen orientieren. Wir müssen uns auf mittel- und langfristig höhere Strompreise einstellen. Ob die geplante Deckelung von 40 Cent/kWh bzw. 13 Cent/kWh hier angemessen ist, kann in Frage gestellt werden. Klimaneutraler Strom wird teurer sein als die Strompreise, die wir die letzten Jahre am Markt gesehen haben. Wenn andere Weltregionen weiter umfangreich fossile Kraftwerke einsetzen und dies nicht mit relevanten CO2-Kosten einhergeht, werden diese dort preisbestimmend bleiben. Daher muss von niedrigeren Strompreisen in diesen Ländern ausgegangen werden. Carbon Contracts for Difference (CCDF) soll hier die Preisunterschiede zwischen europäischem Preisniveau im Vergleich zu Regionen mit niedrigeren Klimaschutzstandards ausgleichen. Die Umsetzung ist im internationalen Handelsrecht strittig und bei der Feinjustierung dieses Instruments steckt der Teufel im Detail, so dass dies über die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie in Europa entscheidet.
Investitionen in erneuerbare Spitzenlastkraftwerke
Neben dem grundsätzlichen Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung ist in den nächsten Jahren zur Senkung der Treibhausgasemissionen der Ausbau von erneuerbaren Spitzenlastkraftwerken erforderlich. Die Technologie der Wahl sind dafür aktuell klimaneutrale wasserstoffbasierte Gaskraftwerke.
Da bisher im Markt keine relevanten Investitionen für diese Kraftwerke bekannt sind, bereitet das Bundeswirtschaftsministerium eine Ausschreibung für Investitionen in diese Kraftwerke vor. Bisher agieren diese Kraftwerke mit vergleichsweise hohen Risiken im Strommarkt. Die Wirtschaftlichkeit hängt entscheidend von den Klimaambitionen, den Volllaststunden und den erzielbaren Strompreisen ab. Es ist zu befürchten, dass die Strompreisbremse in Deutschland nicht dazu beiträgt, Investitionen in diese Kraftwerke anzuregen, sondern eher kontraproduktiv wirkt. Es wäre fatal, wenn letztlich der Staat auch die Investitionen in diese Erzeugungsanlagen selbst umsetzen muss, da sich kein Investor findet, der diese Investitionen mit hohen Risiken tätigen möchte.
Insolvenzstimmung in der Biogasbranche
Ähnliches zeichnet sich derzeit auch in der Biogasbranche ab. Statt Aufbruchstimmung wird jetzt von „Insolvenzstimmung“ gesprochen. Der Ausbau wird zum Rückbau, wenn der technologiespezifische „Sicherheitspuffer“ nicht hoch genug ist.
Die Strompreisbremse ist als kurzfristiges Instrument gegen überhöhte Strompreise nachvollziehbar, um gegen Rezessionstendenzen und Deindustrialisierung zu wirken. Die Markteingriffe sollten aber behutsam erfolgen, nur vorübergehenden Charakter haben und sich an zukünftigen Marktpreisen orientieren, um nicht den dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung zu bremsen. Denn das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 sollte durch die Strompreisbremse nicht gefährdet werden.
Matthias Koch ist Partner bei Rödl & Partner und leitet die energiewirtschaftliche Beratung in Köln. Er befasst sich im Schwerpunkt mit strategischen und operativen Fragestellungen von Stadtwerken und entwickelt neue Geschäftsmodelle im Kontext der Klimaneutralität und der Nachhaltigkeit.



